Riester-Reform: Ruhe bewahren – kein Vertrag muss gekündigt oder übertragen werden
Der Bundesrat hat zugestimmt: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form abgelöst. An ihre Stelle tritt eine neue, flexiblere Förderung – mit einem Altersvorsorgedepot als zentralem Element. Für viele Medienschaffende stellt sich jetzt die Frage: Was bedeutet das für meinen bestehenden Vertrag? Soll ich schon jetzt ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter abschließen? Die wichtigste Antwort vorweg: Ruhe bewahren! Nichts überstürzen. Und keinesfalls voreilig kündigen.
Nach jahrelanger Debatte ist die Reform beschlossene Sache. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge im bisherigen Sinne mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle tritt eine neue Fördersystematik mit zwei Produktvarianten: ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie sowie klassische Vorsorgeprodukte mit gelockerten Anforderungen.
Wichtig ist die Einordnung: Vieles an der Reform ist neu, manches ist noch nicht im Detail geregelt. Wie die Anbieterlandschaft 2027 aussehen wird, welche Produkte tatsächlich angeboten werden und wie sich Kosten und Konditionen entwickeln, ist heute noch nicht abschließend zu beurteilen.
Riester und neue Förderung – die wesentlichen Unterschiede
Förderhöhe und Förderlogik: Die klassische Riester-Rente arbeitet mit einer festen Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage, gebunden an einen Mindesteigenbeitrag, der sich aus dem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres (als Berechnungsgrundlage) ergibt. Im neuen System gibt es laut Deutscher Rentenversicherung 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro, für weitere Beiträge bis 1.440 Euro im Jahr beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Rechnerisch sind damit höhere Zulagen möglich – allerdings nur, wenn entsprechend hohe Eigenbeiträge geleistet werden.
Beitragsgarantie: Bislang mussten Riester-Anbieter zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren. Im neuen Altersvorsorgedepot entfällt diese Pflicht. Was als Renditechance vermarktet wird, bedeutet zugleich: Das Kapitalmarktrisiko trägt der Sparer. Wertverluste sind möglich, gerade in Phasen kurz vor dem Rentenbeginn können sie schmerzhaft sein. Wer die bisherige Garantie bewusst schätzt, kann auch im neuen System ein Garantieprodukt wählen, dann allerdings nur noch mit begrenzter Garantie am Laufzeitende. 80 Prozent Beitragserhalt statt der vollen 100 Prozent.
Förderberechtigter Kreis: Erstmals werden laut Deutscher Rentenversicherung auch Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen einbezogen. Für freie Journalisten (die seither nicht in der Künstlersozialkasse sind) ist das eine relevante Veränderung – ob sich daraus im konkreten Fall ein passendes Vorsorgeinstrument ergibt, ist eine andere Frage. Hier muss die finale Produktausgestaltung und mit Sicherheit der Blick ins Kleingedruckte abgewartet werden.
Was Riester-Bestandskunden jetzt wissen müssen
Hier liegt der eigentliche Kern. Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte zunächst zur Kenntnis nehmen: Es ändert sich nichts, solange Sie nichts ändern. Bestandsschutz gilt, die bisherige steuerliche Förderung läuft weiter, der Vertrag kann unverändert fortgeführt werden.
Ein Wechsel in das neue System ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Beim Übertrag in einen Neuvertrag müssen die bisher erhaltenen Zulagen nicht zurückgezahlt werden – allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Ein Wechsel ist nicht pauschal vorteilhaft. Viele bestehende Riester-Verträge enthalten Konditionen, die in dieser Form heute nicht mehr abschließbar sind: garantierte Renten, günstige Rechnungs- bzw. Garantiezinsen aus früheren Vertragsjahrgängen, bereits abgegoltene Abschlusskosten. Wer wechselt, gibt diese Konditionen auf. Ob die neue Förderung das ausgleicht, muss berechnet werden. Es sieht für jeden Vertrag anders aus.
Vor einer Kündigung ist zu warnen. Eine Kündigung des Riester-Vertrags ist in nahezu allen Fällen die schlechteste Variante. Sämtliche Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden und in den meisten Fällen werden auch Stornogebühren fällig. ,. Wer mit dem bestehenden Vertrag unzufrieden ist, hat andere Wege: das Ruhen des Vertrags, eine Beitragsreduzierung, einen Anbieterwechsel oder eben ab 01.01.2027 den Übertrag in das neue System.
Offene Fragen rund um das neue System
Bei aller medialen Aufmerksamkeit für die Reform ist Zurückhaltung angebracht. Wie kostengünstig die neuen Produkte tatsächlich sein werden, wird sich erst zeigen, wenn die Anbieter ihre Konditionen veröffentlichen.
Auch höhere Renditechancen bedeuten höhere Risiken. Wer in einem reinen ETF-Depot spart, profitiert in guten Marktphasen, trägt aber das volle Risiko schlechter Phasen – ohne den Sicherheitsanker einer Beitragsgarantie. Für jemanden mit zehn oder weniger Jahren bis zur Rente ist das dennoch eine Überlegung wert.
Kaum Kosten – wenig Gestaltungsspielraum
Als Sparer, der den Staat in Form von Zuschüssen an seiner Altersvorsorge beteiligt, wird auch künftig eine gewisse Produktregulierung unerlässlich sein. So steht bei dem günstigen Altersvorsorgedepot (max. 1% Kosten zulässig) eine sehr eingeschränkte Flexibilität während der Laufzeit (ggf. kein Fonds- oder ETF-Wechsel möglich) und vor allem auch nur eine sehr eingeschränkte Fonds- oder ETF-Auswahl zu erwarten.
Hinzu kommt Beratung auf einem Minimal-Niveau und sicherlich auch anfänglicher Blindflug in Bezug auf tatsächliche Performance, tatsächliche Kosten usw.
Nur weil viele Online-Anbieter mit einer Depotgebühr von 0% werben heißt das lediglich: das Depot wird für 0,- Euro geführt. Von anderen Gebühren (Verwaltungskosten, Vertriebskosten, laufenden Kosten) wird hier selten gesprochen.
Was das für Medienschaffende bedeutet
Die Lebenswirklichkeit in der Medienbranche ist selten geradlinig. Wechsel zwischen Festanstellung und freier Mitarbeit, projektbasierte Einkommen, Phasen mit und ohne Beitragszahlung – das macht eine pauschale Empfehlung unmöglich. Was für einen festangestellten Redakteur Mitte 50 richtig ist, kann für eine selbstständige Journalistin Anfang 30 falsch sein - und umgekehrt.
Genau hier setzt die Beratung durch uns als Presse-Versorgung an. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag im Kontext Ihrer beruflichen und persönlichen Situation, rechnen Wechselkosten gegen mögliche Vorteile, berücksichtigen bestehende Garantien und ordnen das Ganze in Ihre Gesamtvorsorge ein – Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenabsicherung. Die Reform ändert nichts daran, dass Vorsorge in der Medienbranche besondere Anforderungen stellt.
Unsere Empfehlung: Ruhe bewahren!
Reformen erzeugen Bewegung und Bewegung erzeugt Druck zum Handeln. Dieser Druck ist selten ein guter Berater. Die neue Förderung startet am 1. Januar 2027, der Bestandsschutz gilt unbefristet, ein Wechsel kann auch später noch sinnvoll geprüft werden. Wer jetzt hektisch entscheidet, läuft Gefahr, ohne Not Vorteile aus seinem bestehenden Vertrag aufzugeben.
Es gibt übrigens auch Fälle, wo sich ein Riester-Vertrag (alt) wesentlich besser rechnet als ein neues Altersvorsorgedepot.
Das Wichtigste im Überblick:
Bestehende Riester-Verträge laufen mit voller Bestandsförderung weiter.
Ein Wechsel ist möglich, aber selten ohne Kosten und nicht in jedem Fall sinnvoll.
Eine Kündigung ist fast immer die teuerste Variante.
Ein Systemwechsel muss nicht zum 01.01.2027 erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt in die Wege geleitet werden
Das neue System bietet Chancen, verlagert aber Risiken auf den Sparer.
Prüfen Sie - wenn Sie in die staatlich geförderte Altersvorsorge einen Einstieg finden wollen - ob sich ein Riester-Vertrag eventuell sogar günstiger ist, als die neuen Fördermöglichkeiten.
Vor einer Entscheidung gehört eine individuelle Berechnung – keine pauschale Empfehlung.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas ändern. Eine Bestandsaufnahme spart in den meisten Fällen Geld.
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