Die Riester-Rente hat kein gutes Image. Zu teuer, zu intransparent und generell überflüssig. Doch stimmt das eigentlich? Wir schauen uns diese Vorurteile zur Riester-Rente genauer an und prüfen, was passt und was nicht. Allgemeine Informationen zum Riestern finden Sie in unserem FAQ.
Nun, Fakt ist: Das Rentenniveau sinkt, die gesetzliche Rente wird künftig nur noch für das Nötigste reichen. Riestern ergänzt Ihre Vorsorge – und das mit staatlicher Förderung. Hinzu kommt: Die Riester-Rente ist lebenslang garantiert – egal, wie alt Sie werden.
Die Riester-Rente über die Presse-Versorgung hat die gleichen Kosten wie andere unserer privaten Altersvorsorgeangebote und ist mit einem umfangreichen Informationsangebot ausgestattet – wie vom Gesetzgeber vorgegeben.
Richtig ist: Die Riester-Rente hat weit mehr als nur (Kinder-)Zulagen zu bieten! Auch ohne Kinder kann sich der Sonderausgabenabzug besonders lukrativ auswirken und die Steuerlast Jahr für Jahr senken. Aber die Kinderzulage ist tatsächlich besonders attraktiv – schon bei einem Kind: So zahlt der Staat für vor 2008 Geborene eine Zulage von 185 Euro, für nach 2007 Geborene sogar 300 Euro – pro Kind!
Im Gegenteil: Menschen mit einem geringen Einkommen profitieren bereits ab einem Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr von den vollen staatlichen Zulagen. Dafür bekommen Riester-Sparer seit 2018 175 Euro Grundzulage.
Wer das behauptet, lässt die Überschussbeteiligung und die staatliche Förderung außer Acht. Sind diese miteinbezogen, so lohnt sich eine Riester-Rente bereits viel früher.
Richtig ist: Die Riester-Rente muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen –darum ist sie an Bedingungen geknüpft. Ein Dauerzulagenantrag macht Riestern aber einfacher, und auch wir von der Presse-Versorgung helfen immer gerne bei Fragen.
Das trifft möglicherweise zu, wenn Sie sich 100-prozentig sicher sind, dass Sie eine Immobilie erwerben und dauerhaft selbst bewohnen möchten. Eine Vermietung ist bei Wohn-Riester grundsätzlich nicht gestattet. Wenn Sie aber nicht genau wissen, wie lange Sie eine Immobilie selbst bewohnen oder sie später einmal vermieten möchten, sind Sie mit der Riester-Rente flexibler.
Das stimmt nicht – seit 2018 besteht ein Freibetrag von derzeit bis zu 251 Euro monatlich (2023). Und während der Ansparphase war das förderfähige Altersvorsorgevermögen bisher schon Hartz-IV-sicher.*
Lesen Sie zu diesen Punkten gerne unser FAQ – oder kontaktieren Sie uns bei Nachfragen. Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob für Sie eine Riester-Rente sinnvoll ist oder ob ein andere privates Vorsorgemodell geeigneter ist. Teilen Sie uns auch gerne mit, ob Ihnen der Beitrag in Ihrer Entscheidung geholfen hat – wir freuen uns auf Ihre Nachrichten!
*Angespartes Vermögen ist in Ansparphase bei Ermittlung der Hilfebedürftigkeit nicht verwertbar und für Bemessung der Hartz IV-Leistungen nicht zu berücksichtigen. Im Rentenbezug gilt seit 2018 bei Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter ein Freibetrag bis zu 251 Euro im Monat. (2023).
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich berate Sie persönlich und unverbindlich. Gerne können Sie auch Ihren Wunschtermin online buchen.