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Berufsunfähig im Journalismus: Was passiert, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Wir erklären Ihnen, was eine Berufsunfähigkeit ist, wie sich dagegen absichern können und wir Sie die Ihnen zustehende Leistung der Presse-Versorgung bei einer Berufsunfähigkeit beantragen.

Berufsunfähig im Journalismus: Was passiert, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

In Kürze: Die wichtigsten Punkte

  • Bei einer Berufsunfähigkeit können Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Job zu mindestens 50 Prozent aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr nachgehen.
  • Die gesetzliche Absicherung ist oft unzureichend, private Vorsorge ist dringend nötig.
  • Jeder vierte Erwerbstätige wird einmal im Arbeitsleben berufsunfähig. Hauptursachen sind psychische Erkrankungen.
  • Der Antragsprozess bei einer Berufsunfähigkeit ist unkompliziert, bei dem Datenschutz Priorität hat und Berater:innen Unterstützung bieten.
  • Der Grad der Berufsunfähigkeit und die daraus resultierende Leistung wird hauptsächlich durch ärztliche Bewertungen bestimmt.

Die Vorstellung, berufsunfähig zu werden, ist beunruhigend und ein Thema, das wir gerne vermeiden. Insbesondere für Journalist:innen und Medienschaffende, die in einer ständig wandelnden und anspruchsvollen Branche tätig sind, ist die Fähigkeit, stetig qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten, von größter Bedeutung. Doch was passiert, wenn das Unvorhergesehene eintritt und man – wenn auch nur für eine bestimmte Zeit – nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben?

Gesetzliche Absicherung reicht nicht aus

Doch was ist eine Berufsunfähigkeit? Eine Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn jemand aufgrund einer längeren Krankheit oder eines Unfalls (für eine bestimmte Zeit) seinem Job nicht mehr als 50 Prozent nachgehen kann. Die gesetzliche Absicherung in einem solchen Fall ist oft unzureichend und kann zu finanziellen Engpässen führen, die die persönliche und berufliche Situation weiter verschärfen. Daher ist eine private Vorsorge bei Berufsunfähigkeit entscheidend, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Jeder Vierte wird mindestens einmal im Arbeitsleben berufsunfähig

„Mich trifft es sowieso nicht.“ Dies ist ein Satz, der oft fällt, sich aber aus unserer Erfahrung leider nicht immer bewahrheitet. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wird jeder vierte Erwerbstätige in seinem Arbeitsleben einmal berufsunfähig. Herz- und Gefäßerkrankungen oder Unfall sind als Gründe einer Berufsunfähigkeit – anders als oft angenommen – eher selten (nur 7 Prozent der Berufsunfähigen). Jeder Sechste wird wegen Krebs oder anderer bösartiger Geschwüre und jeder Fünfte wegen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats berufsunfähig. Auf Platz eins der Gründe, warum jemand seinen Job nicht mehr ausüben kann, stehen mittlerweile psychische Erkrankungen, wie das Portal dieversicherer.de aufzeigt.

Das sind die Gründe, warum jemand berufsunfähig wird:

  • Psychische Erkrankungen (34,5 Prozent)
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (20,1 Prozent)
  • Krebs und bösartige Geschwüre (17,4 Prozent)
  • Unfälle (7,6 Prozent)
  • Herz- und Gefäßkrankheiten (7 Prozent)

Neue Statistik: Psychische Erkrankungen als häufigste Ursache

Mit großem Abstand sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Jeder Dritte, der seinen Beruf zeitweise nicht mehr ausüben kann, leidet beispielsweise unter Depressionen, Burnout oder andere seelischen Problemen. Das sind knapp 35 Prozent. 2010 lag dieser Wert noch bei 20 Prozent. Dies zeigt einen langjährigen Trend nach oben und macht deutlich, wie wichtig die richtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist. Vor allem im Arbeitsfeld des Journalismus und der Medien.

Presse-Versorgung unterstützt Journalist:innen im schlimmsten Fall der Fälle

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Presse-Versorgung können Journalist:innen und Medienschaffende sich darauf verlassen, dass sie im Falle einer unerwarteten Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Dies gibt nicht nur die notwendige Sicherheit, sondern auch die Freiheit, sich voll und ganz auf die Genesung und die eigenen Bedürfnisse zu konzentrieren, ohne durch finanzielle Sorgen belastet zu werden.

In der schnelllebigen Medienbranche ist es unerlässlich, vorausschauend zu planen und sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Die Presse-Versorgung steht als kompetenter Partner zur Seite, um eine umfassende und effektive Vorsorge für ein beruhigendes und sicheres Gefühl zu gewährleisten.

Wer berufsunfähig ist, sollte eine Leistung beantragen

Aus unserer Erfahrung fällt es vielen schwer, die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt zu beantragen. Denn wer bezeichnet sich schon gerne als berufsunfähig? Es gibt allerdings keinen Grund, sich nicht bei uns zu melden und über die Probleme und Schwierigkeiten zu sprechen. Es muss Ihnen in keinem Fall unangenehm sein. Lassen Sie sich unbedingt auch von uns beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Leistung möglich ist. Wir möchten für Sie die beste Lösung finden.

Das passiert, wenn Sie berufsunfähig sind oder werden:

Wir möchten Sie im Folgenden aufklären, was auf Sie zukommt, wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können – auch zeitweise. Folgende Schritte werden passieren:

  • Sie kommen wegen längerer Krankheit auf uns zu und können uns Details über Ihre Probleme erläutern, müssen dies aber nicht tun. Es reicht beispielsweise auch, uns über die Herausforderungen zu informieren und wir geben dies an die entsprechende Stelle innerhalb der Presse-Versorgung weiter – auch ohne Details zu kennen.
  • Wenn wir die Info an die Zentrale weitergegeben haben, meldet sich zeitnah ein Sachbearbeiter aus unserer Leistungsabteilung, um mit Ihnen einen Termin für ein Telefoninterview auszumachen.
  • Wegen des Telefoninterviews müssen Sie nicht nervös sein. Wir füllen dabei mit Ihnen einen Fragebogen aus, den wir Ihnen danach zusenden. Sie vervollständigen die Daten und legen ärztliche Gutachten und weitere Dokumente bei, die die Diagnose darlegen. Das Urteil Ihres Arztes hat dabei Gewicht. Die Presse-Versorgung bestimmt danach den Schweregrad der Berufsunfähigkeit, diese muss nicht automatisch bei 100 Prozent liegen, mindestens aber bei 50 Prozent. Das heißt: Die Leistung wird in der Regel gewährt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Job für eine längere Zeit nicht mehr zu 50 Prozent ausüben können.
  • Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, wird über die Zahlung der Leistung entschieden. Sollte eine Berufsunfähigkeit vorliegen, wird die Zahlung in entsprechender Höhe gewährt.

Wichtig für BU-Leistungen im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsvorsorge: Ihr Arbeitgeber wird erstens nicht befragt und zweitens nur dann informiert, wenn die Prüfung der Berufsunfähigkeitsleistung positiv ausfällt. Details erfährt er nicht. Datenschutz hat hierbei oberste Priorität.

Lassen Sie uns gerne wissen, ob dieser Artikel Ihnen weitergeholfen hat. Wenn Fragen unklar geblieben sind, haben wir noch weitere Artikel zur Berufsunfähigkeit auf unserem Blog. Sie können uns auch selbstverständlich jederzeit kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!


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