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Das Presse-ABC: Berufsunfähigkeitsversicherung

Einer der wichtigsten Bausteine in der Vorsorge und der Versorgung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch was ist eigentlich das eigentlich genau und warum ist sie so wichtig? Erfahren Sie es in unserem Teil zum Presse-ABC

Das Presse-ABC: Berufsunfähigkeitsversicherung

„Mir passiert doch nichts.“ Dieser Satz ist wahrscheinlich der am öftesten gehörte von mir, wenn ich mit Medienschaffenden über eine mögliche Berufsunfähigkeitsversicherung spreche. Niemand beschäftigt sich gerne mit Eventualitäten, die dann auch noch schlimme Folgen nach sich ziehen. Dennoch: So selten, wie viele meinen, kommt die Berufsunfähigkeit aber nicht vor. Viele unterschätzen gar die Wahrscheinlichkeit, nicht mehr arbeiten zu können. Tatsächlich trifft es jeden Vierten – und das oft in jungen Jahren, wie die Presse-Versorgung erklärt. Die Hauptursache sind übrigens Krankheiten jeglicher Art und nicht – wie viele denken – Unfälle.

Krankheit als Hauptursache für Berufsunfähigkeit

Zu über 90 Prozent ist eine Berufsunfähigkeit die Folge einer psychischen Erkrankung – das betrifft vor allem Medienschaffende:

  • ca. 30 %: Psyche
  • ca. 20 %: Skelett
  • ca. 17 %: Krebs
  • ca. 7 %: Unfall
  • ca. 7 %: Herz
  • ca. 17 %: Sonstiges

Vor allem Medienschaffende mit fordernden Arbeitszeiten und hohem Arbeitspensum sind gefährdet, das ist auch meine Erfahrung. „Darum sind die psychischen Erkrankungen die häufigste Ursache in der Medienwelt für Berufsunfähigkeit.“

Wann greift die Versicherung?

Als berufsunfähig gelten für die Presse-Versorgung Medienschaffende, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Wichtig dabei: Die Presse-Versorgung verweist Betroffene nicht auf andere Berufe.

Für gewöhnlich erfolgt die finanzielle Absicherung der Berufsunfähigkeit in Form einer Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung. Aber es ist auch – losgelöst von einer Rentenversicherung – eine selbstständige Police möglich.

Darum ist eine private Vorsorge so wichtig

Seit 2001 gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Renten mehr wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Sie kennt nur noch den Begriff der Erwerbsminderungsrente. Diese ist gestaffelt nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit. Wer beispielsweise drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente – und das sind nur 17 Prozent seines letzten Bruttogehalts. Aber Achtung: eine Verweisung auf andere Berufe ist möglich! Betroffen von dieser Regelung sind alle, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, also so gut wie alle aktuell Arbeitenden. Eine private Vorsorge ist unumgänglich!

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