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Altersvorsorgedepot 2027: Was Journalisten, Redakteure und Medienschaffende wissen müssen

Unregelmäßige Aufträge, wechselnde Arbeitgeber, Phasen als Freie und Phasen in der Festanstellung: Wer in der Medienbranche arbeitet, kennt selten den geraden Weg. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die mitwachsen kann. Mit dem Altersvorsorgedepot bekommt die staatlich geförderte private Vorsorge ab 2027 ein neues Fundament. Der Bundestag hat das Gesetz im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat im Mai zugestimmt. Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und gilt als Riester-Nachfolger. Die wichtigsten Fragen beantworten wir. 

Altersvorsorgedepot 2027: Was Journalisten, Redakteure und Medienschaffende wissen müssen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Sie sparen regelmäßig, zum Beispiel monatlich, und das Geld fließt in Fonds, ETFs oder Staatsanleihen. Der Staat legt Zulagen obendrauf. Kursgewinne und Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Versteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand.

Aber nicht nur Wertpapierdepots werden gefördert, sondern auch spezielle Vorsorgeverträge bei der Presse-Versorgung sind förderfähig.

Der größte Unterschied zur Riester-Rente: Es gibt keine Pflicht zur Beitragsgarantie. Bei Riester musste der Anbieter garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind. Das zwang viele Verträge in vermeintlich renditeschwache Anlagen. Das Altersvorsorgedepot darf stärker auf Aktienfonds setzen. Das bedeutet mehr Renditechancen, aber auch Kursschwankungen oder gar Verlustrisiken, die Sie aushalten müssen.

Aber es gibt neben dem Depot ohne Garantie auch weitere geförderte Produkte vor – hier ein Überblick:

  • Altersvorsorgedepot ohne Garantie: volle Kapitalmarktchancen, bis zu 100 Prozent Aktienfonds möglich.
  • Garantieprodukt: mit 80 Prozent Beitragserhalt zum Rentenbeginn, für sicherheitsorientierte Sparer.
  • Standarddepot: für alle, die nicht selbst auswählen möchten. Die Kosten sind gesetzlich auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.

Ausgezahlt wird frühestens ab dem Alter von 65 Jahren, spätestens ab 70. Zu Beginn können Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. Den Rest erhalten Sie als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist einfacher als bei Riester. Sie hängt nicht mehr vom Einkommen ab, sondern davon, wie viel Sie selbst einzahlen. Für jeden Euro gibt es einen festen Zuschuss.

  • Mindesteigenbeitrag: 120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat)
  • Grundzulage auf die ersten 360 Euro: 50 Cent je eingezahltem Euro
  • Grundzulage von 360 bis 1.800 Euro: 25 Cent je eingezahltem Euro
  • Maximale Grundzulage: 540 Euro im Jahr (bei 1.800 Euro Eigenbeitrag)
  • Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr, voll ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für alle unter 25 Jahren

Hinzu kommt ein möglicher Steuervorteil. Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Gerade für Redakteurinnen und Redakteure mit mittlerem und höherem Einkommen kann das einen spürbaren Unterschied machen.

Eine Beispielrechnung zur Einzahlung 

Eine angestellte Redakteurin mit zwei Kindern zahlt 100 Euro im Monat ein, also 1.200 Euro im Jahr. Sie erhält 390 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage. In ihrem Depot landen damit 2.190 Euro, davon 990 Euro vom Staat.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Grundsätzlich gilt: Je länger Sie bis zur Rente sparen, desto mehr können Sie von Kapitalmarktrendite und steuerfreier Ansparphase profitieren. 

Angestellte Redakteurinnen und Redakteure. Ihre betriebliche Altersversorgung über die Presse-Versorgung läuft unverändert weiter. Das Altersvorsorgedepot kann sie als zusätzlicher, staatlich geförderter Baustein ergänzen. Beide Förderwege lassen sich kombinieren.

Freie Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende. Wer über die Künstlersozialkasse rentenversichert ist, war schon bisher (über die Riester-Rente) förderberechtigt. Neu ist: Auch Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht können die Förderung erstmals direkt nutzen. Das schließt eine Lücke, die gerade in unserer Branche viele betroffen hat. Weil die Einzahlungen flexibel sind, passt das Modell auch zu schwankenden Honoraren. Sie können Beiträge erhöhen, senken oder aussetzen.

Volontärinnen und Volontäre, Studentinnen und Studenten sowie Berufseinsteiger. Wer unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 Euro Bonus. Dazu kommt der lange Anlagehorizont. Schon mit kleinen Beträgen lässt sich so früh ein solides Fundament aufbauen.

Eltern. Mit bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr ist die Kinderzulage besonders attraktiv. Die volle Zulage gibt es bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat. Die 300 Euro gelten nur für ein Elternteil. 

Weniger geeignet ist das Altersvorsorgedepot für Geld, das Sie vor dem Ruhestand brauchen könnten. Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden. Wer vorher entnimmt, muss die Förderung zurückzahlen. Auch wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte die Kursrisiken genau abwägen. Hier könnte ein Produkt mit Garantie die bessere Wahl sein.

Wichtig: Ein Depot spart Vermögen an. Es sichert aber weder Ihre Arbeitskraft noch Ihre Familie ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Hinterbliebenenvorsorge bleiben deshalb die Grundlage jeder soliden Vorsorgeplanung.

Was müssen Riester-Sparer jetzt beachten?

Die wichtigste Nachricht zuerst: Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie laufen unverändert weiter, die bisherige Förderung bleibt erhalten. Es gibt keinen akuten Handlungsdruck. Neue Riester-Verträge können ab 2027 allerdings nicht mehr abgeschlossen werden.

Riester-Rente: Drei Punkte sollten Sie kennen

1. Nicht kündigen. Wer einen Riester-Vertrag kündigt, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das gilt auch künftig.

2. Zulagen für 2026 sichern. Zahlen Sie Ihre Beiträge für 2026 wie gewohnt ein, damit Ihnen keine Zulage verloren geht.

3. Der Wechsel ist freiwillig. Ab 2027 können Sie Ihren Vertrag in die neue Förderwelt überführen. Ob ein Wechsel allerdings sinnvoll ist, muss tatsächlich individuell abgewogen werden. Zudem muss der Wechsel nicht zu einem Stichtag erfolgen.

Lohnt sich der Wechsel ins Altersvorsorgedepot?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Das Gesetz erlaubt drei Wege: das Guthaben zu einem anderen Anbieter übertragen, den Vertrag beim bisherigen Anbieter umstellen oder nur in die neue Fördersystematik wechseln und den seitherigen Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Bereits erhaltene Zulagen bleiben dabei erhalten.

Für einen Wechsel spricht vor allem die höhere Grundzulage. Bei vollen 1.800 Euro Eigenbeitrag sind es künftig bis zu 540 Euro statt 175 Euro. Dazu kommen die freiere Anlage und die flexiblere Auszahlung.

Gegen einen vorschnellen Wechsel sprechen andere Punkte

  • Garantien und Konditionen. Ältere Verträge enthalten oft Garantiezinsen oder Rentenfaktoren, die heute so nicht mehr angeboten werden. Wer wechselt, gibt sie auf. Ein Rückweg ins alte System ist ausgeschlossen.
  • Kosten. Die Kosten für Ihren seitherigen Vertrag sind in aller Regel schon bezahlt. 
  • Kleine Beiträge, mehrere Kinder. Wer dauerhaft nur den Riester-Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einzahlt, fährt mit den festen Riester-Zulagen unter Umständen besser.
  • Kurz vor der Rente. Hier wiegen Garantien oft schwerer als Renditechancen.

Ob sich der Wechsel für Sie rechnet, hängt also von Ihrem Vertrag, Ihrem Alter, Ihrem Einkommen und Ihren Zielen ab. Bevor Sie entscheiden, sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen. Das gilt besonders, solange die neuen Produkte noch nicht verbindlich auf dem Markt sind.

Was ist noch offen?

Der Rahmen steht, viele Details aber noch nicht. Stand Mitte Oktober 2026 sind diese Fragen nicht abschließend geklärt:

  • Konkrete Angebote und Kosten. Die Anbieter lassen ihre Produkte derzeit beim Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren. Verbindliche Konditionen gibt es erst danach.
  • Ausführungsbestimmungen. Einzelne Verordnungen des Bundesfinanzministeriums, etwa zu Kosten und zur Auszahlungsphase, stehen noch aus.
  • Staatliches Standarddepot. Ein öffentlich verwaltetes Standarddepot ist vorgesehen, wird sich aber voraussichtlich verzögern.
  • Frühstart-Rente. Die geplanten 10 Euro im Monat für Kinder ab sechs Jahren sind ein eigenes Gesetz und noch nicht beschlossen.

Auch wir als Presse-Versorgung werden rechtzeitig vor dem Start informieren, welche Vorsorgelösungen wir ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Fest steht schon jetzt: Die Bandbreite soll von sicherheitsorientierten Lösungen mit Garantie bis zu stärker kapitalmarktorientierten Varianten ohne Garantien reichen.

Persönliche Beratung für die Medienbranche: Frank Sander und die Presse-Versorgung

Das Altersvorsorgedepot ist eine echte Chance. Aber es ist ein Baustein, kein Gesamtkonzept. Welche Kombination aus betrieblicher Altersversorgung, privater Vorsorge, Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenvorsorge für Sie die richtige ist, hängt von jeder individuellen Situation ab, in der Sie sich gerade befinden. Der schnelle Abschluss geht online - die nachhaltige Beratung über eine Perspektive von Jahrzehnten wird den entscheidenden Unterschied bilden.

Ebesno sollten Sie sich die Frage stellen: Wird es den künftigen Anbieter Ihres Altersvorsorgedepots in 10, 20, 30, 40 oder 50 Jahren überhaupt noch geben? Welche Expertise hat denn der Anbieter in Bezug auf Rentenmodelle vorzuweisen?

Genau hier setzt die Presse-Versorgung an. Als Versorgungswerk der Presse wird sie von den Verbänden der Branche getragen: BDZV, MVFP, DJV und dju in ver.di. Ihre Vorsorgelösungen sind speziell auf Journalistinnen, Journalisten und Medienschaffende zugeschnitten, zu besonders attraktiven Konditionen. Das war in den vergangenen über 70 Jahren so und das wird auch zukünftig so sein. 

Gemeinsam prüfen wir, was sich für Sie lohnt

Ich, Frank Sander, bin Ihr persönlicher Partner für Altersvorsorge und finanzielle Absicherung bei der Presse-Versorgung. Ich kenne die Besonderheiten der Branche und behalte die Reform für Sie im Blick. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich:

  • ob Ihr bestehender Riester-Vertrag weiterlaufen oder umgestellt werden sollte,
  • wie Sie die neue Förderung mit Ihrer betrieblichen Altersversorgung kombinieren,
  • welche Lösung als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter zu Ihrem Einkommen passt,
  • ob Ihre Arbeitskraft und Ihre Familie ausreichend abgesichert sind.

Jetzt unverbindlich beraten lassen: Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin online, schreiben Sie mir an frank.sander@presseversorgung-sander.de oder rufen Sie mich an unter 06293 / 928 96 90. 

So sind Sie bestens vorbereitet, wenn die neuen Produkte am 1. Januar 2027 starten.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Ab dem 1. Januar 2027. Zulagen gibt es erstmals für Beiträge des Jahres 2027.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter. Eine Kündigung wäre sogar nachteilig, weil die Förderung zurückgezahlt werden müsste.

Können freie Journalistinnen und Journalisten das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja. Über die Künstlersozialkasse Versicherte waren schon bisher förderberechtigt. Neu sind auch Selbstständige und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht dabei.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

120 Euro im Jahr. Die volle Grundzulage von 540 Euro erhalten Sie bei 1.800 Euro Eigenbeitrag.

Ersetzt das Altersvorsorgedepot meine betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Nein. Ihre bAV über die Presse-Versorgung läuft unverändert weiter. Beide Förderwege lassen sich kombinieren.

Gibt es eine Garantie auf meine Beiträge?

Im Altersvorsorgedepot ohne Garantie nicht. Wer Sicherheit wünscht, kann ein gefördertes Produkt mit 80  Prozent Beitragsgarantie wählen.

* Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Wir aktualisieren ihn, sobald die konkreten Angebote vorliegen. Der Beitrag ist KI-unterstützt.


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