Presse-ABC: P wie Portabilität – Wie Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge beim Jobwechsel mitnehmen
Im Journalismus und in der Kommunikationsbranche gehören berufliche Wechsel oft dazu. Wer über seinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen hat – zum Beispiel über die Presseversorgung –, fragt sich dann schnell: „Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn ich den Job wechsle?“ Die Antwort: Portabilität. Wir erklären in unserem Presse-ABC, was das ist.
Gerade in der Medienwelt ist es wichtig, dass die Altersvorsorge Schritt halten kann. Wer heute den Arbeitgeber wechselt, will nicht jedes Mal von vorn anfangen müssen – auch nicht bei der Rente. Genau hier setzt das Prinzip der Portabilität an: Es sorgt dafür, dass bestehende Versorgungsansprüche erhalten bleiben und weitergeführt werden können – ganz gleich, wohin der nächste Karriereschritt führt.
Was genau ist Portabilität?
Portabilität bedeutet, dass Sie Ihre angesparten Rentenansprüche aus der bAV bei einem Jobwechsel auf den neuen Arbeitgeber bzw. den Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen oder privat weiterführen können. So bleibt Ihre Altersvorsorge auch bei beruflichen Veränderungen erhalten.
Wann ist Portabilität möglich?
Damit ein Wechsel der bAV gelingt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Zusage zur bAV erfolgte nach dem 1. Januar 2005.
Die Durchführung erfolgt über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.
Der sogenannte Übertragungswert liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (2025: 96.600 Euro).
Zwischen dem Ende Ihres alten Arbeitsverhältnisses und Ihrem Antrag auf Wertübertragung darf nicht mehr als 1 Jahr vergangen sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die bAV entweder beim neuen Arbeitgeber fortgeführt oder auf Wunsch privat weitergeführt werden – etwa durch eigene Beiträge oder als beitragsfreie Anwartschaft.
Was gilt für die Presseversorgung?
Die BAV der Presseversorgung wird in aller Regel im Durchführungsweg Direktversicherung oder Pensionskasse durchgeführt. Wechselt eine Mitarbeiterin den Arbeitgeber, bestehen in der Regel zwei Optionen:
Der neue Arbeitgeber führt die bestehende bAV weiter.
Die versicherte Person führt die bAV privat fort.
So bleibt der Aufbau einer soliden Altersvorsorge auch über mehrere Stationen hinweg konsistent und planbar.
Warum Portabilität sinnvoll ist
Flexibel bleiben: Die bAV zieht mit – der neue Job bedeutet im Idealfall keinen Neuanfang bei der Vorsorge.
Lücken vermeiden: Die Altersvorsorge wächst weiter, ohne Unterbrechung.
Doppelstrukturen verhindern: Keine komplizierten Parallelverträge bei unterschiedlichen Arbeitgebern und Anbietern.
Selbstbestimmt vorsorgen: Auch eine private Fortführung ist möglich, wenn der neue Arbeitgeber keine passende bAV anbietet.
Unser Tipp: Frühzeitig informieren
Wer den Arbeitgeber wechselt, sollte die Portabilität rechtzeitig prüfen. Je nach Vertragsdetails kann die Lösung ganz unterschiedlich aussehen. Wir als Presseversorgung bieten schnelle individuelle Beratung, um den besten Weg für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Um den Lebensstandard im Alter zu halten, reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Eine zusätzliche Vorsorge durch die Presse-Versorgung ist sinnvoll – etwa über die betriebliche Altersvorsorge, die über Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Bruttolohn läuft. Was dieses Bruttosparen genau bedeutet und was Journalist:innen über die betriebliche Altersvorsorge wissen müssen, erklären wir in unserem ABC der Presse.
Mehr erfahren
Die gesetzliche Rente wird für viele Menschen nicht mehr ausreichen. Es wird zu einer großen Versorgungslücke kommen. Um ihren Lebensstandard auch während des Ruhestandes zu halten, können Arbeitnehmer mit einer Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) ihre gesetzliche Rente aufstocken. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet – und für Medienunternehmen und Agenturen bietet die Presse-Versorgung bereits ab einem Mitarbeiter attraktivste Konditionen. Wir erklären wie.
Mehr erfahren
Ein gesundes Team ist das Rückgrat eines jeden erfolgreichen Unternehmens. In der unserer schnelllebigen Arbeitswelt gewinnen betriebliche Krankenversicherungen (bKV) zunehmend an Bedeutung. Sie sind nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden, sondern können auch die Zufriedenheit der Belegschaft steigern. Außerdem fühlen sich Angestellte einem Unternehmen stärker verbunden, das attraktive Benefits anbietet. Die betriebliche Krankenversicherung ist so ein Benefit.
Mehr erfahren
Jobwechsel, Krankheit, Arbeitslosigkeit – ist dann die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) in Gefahr? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur BAV.
Mehr erfahren
Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie gilt als der Eckpfeiler für einen sorgenfreien Ruhestand. Seit 2002 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten eine bAV anzubieten. Bei diesem sogenannten Bruttosparen können Sie mithilfe von Arbeitgeber und Staat eine gute Betriebsrente aufbauen – etwa über eine Direktversicherung mit der Presse-Versorgung.
Mehr erfahren
Kontakt
So erreichen Sie mich
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich berate Sie
persönlich und unverbindlich. Gerne können Sie auch Ihren Wunschtermin online buchen.