Um den Lebensstandard im Alter zu halten, reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Eine zusätzliche Vorsorge durch die Presse-Versorgung ist sinnvoll – etwa über die betriebliche Altersvorsorge, die über Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Bruttolohn läuft. Was dieses Bruttosparen genau bedeutet und was Journalist:innen über die betriebliche Altersvorsorge wissen müssen, erklären wir in unserem ABC der Presse.
Eine gute Vorsorge fürs Alter ist wichtig. Darum gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung noch die private und die betriebliche Altersvorsorge (bAV). In diesem Teil des ABC der Presse erläutern wird die betriebliche Altersvorsorge. Wollen Sie mehr über die private Altersvorsorge wissen, klicken Sie hier.
Die betriebliche Altersversorgung wird als Eckpfeiler für einen sorgenfreien Ruhestand immer wichtiger. Seit 2002 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch darauf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten eine bAV anzubieten. Bei diesem sogenannten Bruttosparen können Sie mithilfe von Arbeitgeber und Staat eine gute Betriebsrente aufbauen – etwa über eine Direktversicherung mit der Presse-Versorgung.
Bei der Direktversicherung wandern Teile (2023: bis zu 292 Euro monatlich) des Bruttogehalts unversteuert, in voller Höhe und ohne Abzüge für die Sozialversicherung in Ihre Betriebsrente. Das ist die so genannte Entgeltumwandlung. Steuer und Sozialabgaben werden erst bei der Auszahlung im Alter fällig. Durch die Entgeltumwandlung spart auch Ihr Arbeitgeber Sozialabgaben, die in Teilen als Zuschuss ebenfalls in Ihre Betriebsrente fließen.
Eine 35-jährige Redakteurin mit einem Jahresgehalt von brutto 45.000 Euro investiert 130 Euro (netto) monatlich in ihre Betriebsrente. Da die Redakteurin ihre Betriebsrente aus ihrem Lohn/Entgelt bespart, so nennt man dies: Entgeltumwandlung. Bei einer Entgeltumwandlung entsteht zumeist eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Das bedeutet: satt der 130 Euro Eigenbeitrag werden 290 Euro in ihre betriebliche Altersvorsorge investiert. Wenn Sie dann noch vermögenswirksame Leistungen und einen Arbeitgeberzuschuss einfließen lassen können (muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden), wird die monatliche Investitionssumme nochmals höher.
Das Ergebnis: mit der Presse-Versorgung würde die Redakteurin im Alter – zusätzlich zur gesetzlichen Rente – noch 470 Euro* (brutto) monatlich bekommen. Investiert hat sie dafür nur 130 Euro vom Bruttolohn. Wie setzt sich dies zusammen?
Eigenbeitrag – vom Bruttolohn abgezogen: 130 Euro
dazu kommt die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: 120 Euro
Summe Entgeltumwandlung = 250 Euro
Arbeitgeberzuschuss: 40 Euro
In die betriebliche Altersversorgung fließen monatlich: 290 Euro
Ihre Rente über die Presse-Versorgung (brutto) monatlich: 470 Euro*
Mit einem Einsatz von 130 Euro (netto) kann die 35-jährige Redakteurin Sie im Alter eine monatliche Zahlung von ca. 470 Euro* erreichen.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten, ob eine betriebliche Altersvorsorge für Sie infrage kommt. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail oder rufen Sie mich an.
*Dies ist nur ein musterhaftes Rechenbeispiel incl. nicht grantierter Gewinnanteile. Viele Faktoren spielen eine Rolle und Summen können abweichen. Lassen Sie sich beraten, um für Ihre Lebenssituation das beste Modell zu finden. (Stand 2023)
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