Altersvorsorge 2026: Was Sparer jetzt wissen müssen
Das neue Jahr hat für alle, die fürs Alter vorsorgen, einige Änderungen mitgebracht. Wir haben die zentralen Neuerungen in 6 Punkten zusammengefasst – von der gesetzlichen Rente über die betriebliche Vorsorge bis hin zu neuen Fördermöglichkeiten.
Seit Januar liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 8.450 Euro (jährlich 101.400 Euro). Für Gutverdiener bedeutet das: Auf den größeren Teil ihres Einkommens werden Rentenbeiträge fällig. Die frühere Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland gehört dabei seit 2025 der Vergangenheit an.
2. Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Spielraum beim Sparen
Die angehobene Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich direkt auf die betriebliche Altersvorsorge aus. Wer über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds vorsorgt, kann jetzt bis zu 338 Euro (Jahr 2026) monatlich steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Wer noch mehr tun möchte, kann weitere 338 Euro rein steuerfrei investieren – das ergibt zusammen im Jahr 2026 einen steuerfreien Rahmen von 676 Euro pro Monat.
Gut zu wissen: Wer Teile seines Gehalts in die bAV umwandelt, hat zumeist Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent. Auch in der Auszahlungsphase gibt es Erleichterungen: Der Freibetrag für bAV-Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2026 auf 197,75 Euro. Erst auf den darüber hinausgehenden Teil der Betriebsrente werden Krankenkassenbeiträge fällig.
3. Basisrente/Rürup-Rente: Höhere Absetzbarkeit
Auch bei der Rürup-Rente gibt es gute Nachrichten: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag ist auf 30.826 Euro gestiegen (bei gemeinsamer Veranlagung: 61.652 Euro). Die Basisrente wird damit noch attraktiver für Selbstständige und alle, die ihre Steuerlast senken möchten.
4. Aktiv-Rente: Lohnender Hinzuverdienst im Ruhestand
Mit der sogenannten Aktiv-Rente will die Bundesregierung ältere Arbeitnehmer motivieren, auch nach dem regulären Renteneintritt weiter tätig zu bleiben. Der Anreiz: Bis zu 2.000 Euro monatlich können Rentner nun steuerfrei hinzuverdienen. Zusätzlich wurde das Anschlussverbot aufgehoben – eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber ist damit deutlich einfacher geworden.
5. Das Altersvorsorgedepot kommt
Ab 2027 wird die klassische Riester-Rente für Neuverträge durch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ersetzt. Sparer können dann flexibel zwischen verschiedenen Anlageformen wählen – von kostengünstigen Standardprodukten über ETFs bis hin zu renditeorientierten Depots ohne Garantie.
Die Förderung ist gestaffelt: Auf die ersten 1.200 Euro Jahresbeitrag gibt es 30 Prozent staatlichen Zuschuss, auf Beiträge zwischen 1.201 und 1.800 Euro noch 20 Prozent. Die maximale Förderung liegt bei 480 Euro jährlich, kann durch Kinder- und Startzulagen aber noch höher ausfallen.
6. Frühstart-Rente für die Jüngsten
Eine Neuheit ist auch die geplante Frühstart-Rente: Kinder des Jahrgangs 2020 sollen rückwirkend ab 2026 monatlich 10 Euro staatliche Förderung in ein kapitalgedecktes Depot erhalten. Die Idee dahinter: Vermögensaufbau von Kindesbeinen an – und ganz nebenbei ein Beitrag zur finanziellen Bildung. Es gibt allerdings noch keine Informationen darüber, wie das praktisch umgesetzt wird - also ob dieses Depot bei einem Anbieter der Privatwirtschaft oder bei einer staatlichen Institution laufen muss. Nähere Infos müssen folgen.
Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung, um das Beste herauszuholen
2026 bringt viele positive Entwicklungen für die Altersvorsorge. Ob höhere Freibeträge, bessere Fördermöglichkeiten oder neue Produkte am Horizont – wer jetzt aktiv wird, kann die neuen Rahmenbedingungen optimal für sich nutzen. Es lohnt sich, die eigene Vorsorgestrategie zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Melden Sie sich bei uns und wir schauen individuell auf Ihre Bedürfnisse und welche Vorsorge für Sie am sinnvollsten ist.
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