Logo der Presseversorgung

Obligatorium: Das ändert sich 2025 für Tageszeitungsredakteure

In der deutschen Medienlandschaft gibt es eine Besonderheit: Redakteure bei Tageszeitungen sichern sich fürs Alter mit dem Obligatorium ab. Diese tarifvertragliche Pflichtversicherung hat eine lange Tradition und spielt eine wichtige Rolle für den sozialen und finanziellen Schutz von Journalistinnen und Journalisten.

Obligatorium: Das ändert sich 2025 für Tageszeitungsredakteure

Das Obligatorium ist eine allgemeinverbindliche Pflichtversicherung. Das heißt: Jeder Zeitungsverlag muss seine Redakteure mit diesem Obligatorium versorgen. Es bezieht sich auf den Altersvorsorge-Tarifvertrag für Tageszeitungsredakteure (ATV), den die Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und ver.di mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) festgelegt haben.  

So funktioniert das Obligatorium

Wenn Sie als Redakteur oder Redakteurin bei einer Tageszeitung arbeiten, haben Sie – natürlich neben der allgemeinen deutschen Rentenversicherung - Anspruch auf eine zusätzliche Altersvorsorge bei der Presse-Versorgung. Diese ist verpflichtend - sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber, der diese Altersvorsorge mitfinanziert. Hier erklären wir Ihnen, wie das genau funktioniert.

Im Altersvorsorge-Tarifvertrag für Tageszeitungsredakteure wird verfügt, dass ein Gesamtbeitrag in Höhe von 7,5 Prozent des Monatsgehalts in einen Vorsorgevertrag bei der Presse-Versorgung einfließt.

Dabei genießt der Redakteur allerdings ein großes Privileg, denn:

  • 5 Prozent wird vom Arbeitgeber gezahlt
  • Sie selbst zahlen 2,5 Prozent

Bitte beachten Sie, dass es eine tarifvertragliche Wartezeit bei Erstanmeldung zum Obligatorium gibt. Diese ist sowohl vom Alter als auch der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs abhängig.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja, es wird maximal bis zu einem Bruttogehalt von 4.700 Euro pro Monat eingezahlt. Verdienen Sie mehr, werden die Beiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet.

Wie funktioniert die Abrechnung steuerlich?

Für Neuverträge ab dem 01.01.2025 gilt: gemäß §3 Nr. 63 ESt-Gesetz werden die Beiträge steuerfrei vom Verlag direkt an die Presse-Versorgung abgeführt. Allerdings werden die fälligen Renten nachgelagert versteuert.

Müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden?

Für die Beitragszahlung gilt: Bis zu einer Grenze von 322 Euro monatlich müssen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden – dies entspricht 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen deutschen Rentenversicherung im Jahr 2025. Erst ein darüber hinausgehender Betrag ist sozialversicherungspflichtig.

Für die Rentenzahlung gilt: Die ausbezahlten Renten gelten als sogenannter „Versorgungsbezug“ und unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

Was bekomme ich für mein Geld?

Der Grundsatz des §3 Nr. 63 EStG besagt, dass alle Leistungen rentenförmig ausbezahlt werden.

Dennoch hat der Redakteur im Rahmen der Antragsstellung die Wahl zwischen zwei Varianten:

  • Die erste Variante: Sie erhalten eine attraktive Altersrente. Zusätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsrente inkludiert, die 350 Prozent der im Vertrag garantierten Altersrente entspricht. Zusätzlich sieht der Vertrag Witwen- und Waisenrentenansprüche im Falle des Todes vor.
  • Die zweite Variante bietet einen grundlegenden Schutz bei Berufsunfähigkeit: So entspricht die Berufsunfähigkeitsrente der Höhe Ihrer garantierten Altersrente. Damit ist die Berufsunfähigkeitsvorsorge wesentlich niedriger als in Variante 1. Da die Berufsunfähigkeitsvorsorge wesentlich niedriger ausfällt, ist die Altersrente wie auch die Witwen- und Waisenrente höher als bei der ersten Variante.

Diese Neuregelungen im Rahmen des §3 Nr. 63. EStG machen die Presseversorgung zukunftsfähig. Die Anpassungen sorgen dafür, dass die Auszahlungen als sinnvolle Rentenergänzung (zu ihrer gesetzlichen Rente) gelten.

Sie haben Fragen dazu? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.  


Weitere Artikel zum Thema

Gute Vorsorge: So halten Sie Ihren Lebensstandard im Alter

Ein Rentenbeginn ist auch immer der Start in einen neuen Lebensabschnitt. Im Idealfall ist dieser Übergang aus der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand gut geplant. Denn nicht alle Deutschen sind überzeugt, dass sie den Lebensstandard im Alter halten können. Wir zeigen, wie das gelingen kann.  Mehr erfahren Pfeil nach rechts

Jetzt vorsorgen: Jedem Dritten droht eine zu niedrige Rente – trotz 45 Jahre Vollzeitarbeit

Die Zahlen sind erschreckend – aber leider nicht neu: Auf Anfrage der Linken teilt das Bundesarbeitsministerium mit, dass jedem dritten Beschäftigten nach 45 Berufsjahren in Vollzeit nur eine Bruttorente von unter 1300 Euro im Monat bleibt. Eine private Altersvorsorge ist daher obligatorisch. Dabei gilt: Je früher Sie mit dem Sparen fürs Alter anfangen, desto niedriger der Beitrag um eine attraktive Rentenergänzung zu erhalten.  Mehr erfahren Pfeil nach rechts

Was bedeuten die Zahlen in der jährlichen Standmitteilung der Presse-Versorgung? 13 Lesetipps!

Im Mai verschickt die Presse-Versorgung ihre jährlichen Standmitteilungen an Ihre Kunden. Dies ist ein wichtiges Schreiben, zeigt es doch die bereits garantierten  und mögliche Leistungen Ihres Vertrages. Daher enthält der Brief einige Zahlen, die vielleicht abschrecken. Wir erklären Ihnen, was die Werte bedeuten. Unsere Ausführungen beziehen sich auf einen Vertrag aus dem Obligatorium für Tageszeitungsredakteure. Mehr erfahren Pfeil nach rechts

Kontakt

So erreichen Sie mich

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich berate Sie persönlich und unverbindlich. Gerne können Sie auch Ihren Wunschtermin online buchen.

Kontaktformular