Logo der Presseversorgung

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland: Wichtige Tipps für Vermögensübertragung und Altersvorsorge

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland ist ein wichtiges Thema für alle, die Vermögen auf die nächste Generation übertragen wollen. Eine kluge Planung kann nicht nur helfen, die Steuerlast zu reduzieren, sondern auch die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche steuerlichen Regelungen gelten, wie Sie Ihre Altersvorsorge in Ihre Vermögensplanung einbeziehen können und welche Schritte notwendig sind, um Vermögen optimal zu übertragen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung durchführen und/oder ersetzen! Unser Beitrag dient der Information.

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland: Wichtige Tipps für Vermögensübertragung und Altersvorsorge

Die Themen Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Altersvorsorge sind für viele Menschen von großer Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Zukunftsplanung. Diese Steuern betreffen die Übertragung von Vermögen zwischen Personen, sei es im Todesfall oder zu Lebzeiten. Sie sind für alle relevant, die Vermögen an ihre Angehörigen vererben oder bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten.

Wann ist das Thema für Sie von Bedeutung?

Das Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für Sie insbesondere dann wichtig, wenn Sie Vermögen besitzen, das Sie an Ihre Erben oder Begünstigten weitergeben möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Geld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte handelt.

Überlegungen zur Vermögensübertragung können auch in Ihre Vorsorgeplanung einbezogen werden, damit Sie oder Ihre Liebsten im Alter finanziell abgesichert sind und Sie gleichzeitig die steuerlichen Vorteile optimal nutzen können.

Das Thema ist insbesondere in folgenden Situationen von Bedeutung:

  • Nachlassplanung: Wenn Sie Ihr Vermögen weitergeben und dabei die Steuerbelastung minimieren möchten.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Wenn Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen wollen, um Freibeträge auszunutzen und steueroptimiert zu schenken.
  • Altersvorsorge: Wenn Sie Ihre finanzielle Absicherung im Alter planen und gleichzeitig sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen sinnvoll an Ihre Nachkommen weitergegeben wird.

Worauf müssen Sie achten?

Bei der Planung von Erbschaften und Schenkungen gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:

  • Steuerfreibeträge: Nutzen Sie die steuerlichen Freibeträge optimal aus. Diese variieren je nach Verwandtschaftsgrad und können bei Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden.
  • Verwandtschaftsgrad: Der Verwandtschaftsgrad beeinflusst die Steuerklasse und damit die Höhe der Freibeträge und Steuersätze. Nahe Verwandte profitieren von höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen.
  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Vermögensübertragung. Durch rechtzeitige Schenkungen können Sie Freibeträge mehrfach nutzen und so die Steuerbelastung minimieren.

Wenn Sie diese Aspekte berücksichtigen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen optimal geschützt und sinnvoll auf Ihre Erben oder Begünstigten übertragen wird.

Definition Erbschaftsteuer

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn durch den Tod einer Person Vermögen auf eine andere Person übergeht. Dabei kann es sich um Geld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte handeln.

Steuerklassen und Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben ab. Es gibt drei Steuerklassen, nach denen sich die Freibeträge und Steuersätze richten. Wichtig: Diese Steuerklassen haben nichts mit den Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun.

  • Zur Steuerklasse I gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder/Stiefkinder, (Ur-)Enkel und Großeltern. Sie hat die höchsten Freibeträge. So kann ein Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro.
  • Zur Steuerklasse II gehören Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegerkinder, Schwiegereltern und Stiefeltern sowie geschiedene Ehegatten und getrennt lebende Lebenspartner, die geringere Freibeträge als in Steuerklasse I haben.
  • Die Steuerklasse III gilt für alle anderen Personen, die nicht in die ersten beiden Klassen fallen, und hat die niedrigsten Freibeträge.

Freibeträge und Steuerklassen bei Erbschaft

Die Freibeträge gelten, wenn Sie etwas vererben oder erben. Die Steuerklasse I hat dabei die geringsten Steuersätze. Diese ergeben sich immer aus dem zu versteuernden Geld. Lassen Sie sich hier für Details von einem Steuerberater beraten.

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro - Steuerklasse I
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro / Steuerklasse I
  • Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 Euro - Steuerklasse I
  • Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro - Steuerklasse I
  • Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro - Steuerklasse I
  • Geschwister und deren Kinder: 20.000 Euro - Steuerklasse II
  • Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern: 20.000 Euro - Steuerklasse II
  • Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner: 20.000 Euro - Steuerklasse II
  • alle anderen Erben: 20.000 Euro - Steuerklasse III

Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer

Eine Besonderheit bei der Erbschaftsteuer ist der Versorgungsfreibetrag, der speziell für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder des Erblassers gilt. Dieser Freibetrag berücksichtigt den Unterhaltsbedarf und die Absicherung der Angehörigen nach dem Tod des Erblassers. 

Der allgemeine Freibetrag bei der Erbschaftsteuer und der Versorgungsfreibetrag addieren sich in der Regel, was bedeutet, dass sie beide kumulativ genutzt werden können, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der Versorgungsfreibetrag bis zu 256.000 Euro. Bei Kindern richtet sich der Freibetrag nach dem Alter des Kindes zum Zeitpunkt des Erbfalls, wobei jüngere Kinder in der Regel einen höheren Freibetrag erhalten.

Für Kinder beträgt der Versorgungsfreibetrag in den Altersstufen

  • von einem bis fünf Jahren 52.000 Euro,
  • von fünf bis zehn Jahren 41.000 Euro,
  • von zehn bis 15 Jahren 30.700 Euro,
  • von 15 bis 20 Jahren 20.500 Euro und
  • über 20 bis 27 Jahre 10.300 Euro.

Der Versorgungsfreibetrag kann jedoch gekürzt werden, wenn der Erbe eine Versorgung aus anderen Quellen erhält, z.B. aus Lebensversicherungen oder Rentenansprüchen. 

Definition Schenkungsteuer

Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer wird die Schenkungsteuer erhoben, wenn Vermögen zu Lebzeiten ohne Gegenleistung übertragen wird. Dabei kann es sich um Geld, Immobilien oder andere Werte handeln.

Steuerklassen und Freibeträge bei Schenkungen

Bei der Schenkungsteuer gelten die gleichen Steuerklassen und Freibeträge wie bei der Erbschaftsteuer (siehe oben). Ein großer Vorteil bei Schenkungen ist jedoch, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. 

Das bedeutet, dass größere Vermögen über mehrere Jahre steuerfrei verschenkt werden können.

Gut zu wissen: Steuerliche Aspekte bei der Altersvorsorge

Betriebsrenten und Pensionen sind in der Regel nicht direkt von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer betroffen, da sie als Einkünfte gelten. Sie haben dazu Fragen? Melden Sie sich gerne! 

Wichtige Überlegungen bei der Vermögensplanung

Eine sorgfältige Planung der Vermögensübertragung kann helfen, die Steuerbelastung zu minimieren. Durch gezielte Schenkungen können Freibeträge optimal ausgenutzt und Vermögen steuerfrei übertragen werden. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es sinnvoll, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. So können die individuellen Verhältnisse optimal berücksichtigt und Steuervorteile bestmöglich ausgenutzt werden.

Wichtig: Wir übernehmen keine Steuer- oder Finanzberatung. Außerdem dient dieser Text der reinen Informationen und ersetzt keine professionelle Beratung!  


Weitere Artikel zum Thema

ABC der Presse: Was ist eine Witwenrente bzw. Witwerrente?

Mit Krankheit und Tod möchten wir uns alle nicht gerne beschäftigen. Dennoch gibt es Phasen und Entwicklungen im Leben, die eine Planung für alle Fälle nötig macht. Eine Familie mit Kindern oder Ehepaare, die eine Immobilie kaufen wollen, sollten sich absichern. Der gesetzliche Schutz der Witwenrente reicht oftmals nicht aus. Doch was ist eigentlich eine Witwenrente und warum könnte eine Risiko-Lebensversicherung der Presse-Versorgung eine Ergänzung sein? Das erklären wir im neuen Teil unseres ABC der Presse. Mehr erfahren Pfeil nach rechts

Das Familienkonzept der Presseversorgung: Die Zukunft der Liebsten in sicheren Händen

Die eigene Familie in schwierigen Zeiten abgesichert zu wissen - das gibt jedem ein gutes Gefühl. Mit dem Familienkonzept der Presse-Versorgung können Sie genau das erreichen. Es bietet Vorsorgelösungen für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und für Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr* und sichert Ihre Familie gegen die Unwägbarkeiten des Lebens ab. Erfahren Sie, wie Sie mit einer frühzeitigen und flexiblen Absicherung ein stabiles Fundament für die Zukunft Ihrer Familie schaffen. Mehr erfahren Pfeil nach rechts

FAQ zur privaten Altersvorsorge: Was passiert, wenn…?

In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zur privaten Altersvorsorge. Der Artikel ist Teil einer FAQ-Reihe. Es folgen die wichtigsten Antworten zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge, zum Obligatorium für Tageszeitungsredakteure und zur Riesterrente. Wir beginnen mit der privaten Altersvorsorge und einer Erklärung, was sie auszeichnet. Mehr erfahren Pfeil nach rechts

Grenzen der Witwenrente: Warum eine Risiko-Lebensversicherung für Familien wichtig ist

Haben Sie sich einmal gefragt, was passiert, wenn das Unerwartete und Schlimmste eintritt und Sie oder Ihr Ehepartner plötzlich aus dem Leben gerissen wird? Die Witwenrente oder Hinterbliebenenrente in Deutschland bietet zwar einen finanziellen Schutz, reicht aber als gesetzliche Unterstützung nicht mehr aus. Eine private Absicherung ist nötig. Wir erklären, was Sie über die Witwenrente wissen müssen und wie Sie sich und Ihren Partner sinnvoll absichern. Mehr erfahren Pfeil nach rechts

Kontakt

So erreichen Sie mich

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich berate Sie persönlich und unverbindlich. Gerne können Sie auch Ihren Wunschtermin online buchen.

Kontaktformular