Mit Krankheit und Tod möchten wir uns alle nicht gerne beschäftigen. Dennoch gibt es Phasen und Entwicklungen im Leben, die eine Planung für alle Fälle nötig macht. Eine Familie mit Kindern oder Ehepaare, die eine Immobilie kaufen wollen, sollten sich absichern. Der gesetzliche Schutz der Witwenrente reicht oftmals nicht aus. Doch was ist eigentlich eine Witwenrente und warum könnte eine Risiko-Lebensversicherung der Presse-Versorgung eine Ergänzung sein? Das erklären wir im neuen Teil unseres ABC der Presse.
In Deutschland gibt es für Menschen, die plötzlich ihre:n Ehepartner:in verlieren, eine gesetzliche Absicherung – die so genannte Witwenrente bzw. Witwerrente. Diese greift nach einer Ehe von mindestens einem Jahr. Eine Ausnahme besteht bei einem plötzlichen tödlichen Unfall, dann haben Sie als Hinterbliebene:r auch bei einer kürzeren Ehedauer einen Rentenanspruch.
Es gibt zwei weitere Voraussetzungen für die Witwenrente: Ihr:e Ehepartner:in muss mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben (bei einem tödlichen Arbeitsunfall nicht erforderlich) und Sie dürfen nicht wieder verheiratet sein, dann erlischt die Leistung.
Die gesetzliche Absicherung für Hinterbliebene teilt sich in große und kleine Witwenrente:
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, die Ihr:e Ehepartner:in zum Zeitpunkt des Todes bekommen hat bzw. hätte. Sie wird höchstens zwei Jahre nach dem Tod gezahlt. „Altes Recht“: Wer vor 2002 geheiratet hat und ein:e Ehepartner:in vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde hinterlässt, bekommt die kleine Witwenrente unbegrenzt.
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die Ihr:e Ehepartner:in zum Zeitpunkt des Todes bekommen hat bzw. hätte. „Altes Recht“: Wer vor 2002 geheiratet hat und ein:e Ehepartner:in vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde hinterlässt, bekommt 60 Prozent der Rente.
Vor allem bei Kindern oder bei dem Kauf einer Immobilie ist es ratsam, nicht nur auf die gesetzliche Absicherung im Todesfall zu setzen. Wie oben beschrieben, belaufen sich die Beiträge der Deutschen Rentenversicherung bei einer Witwenrente auf 25 Prozent oder 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes. Das gilt aber auch nur, wenn der Ehepartner mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer sich früh für Kinder oder den Immobilienkauf entscheidet, kann im Unglücksfall in eine finanzielle Notlage kommen.
Außerdem werden alle weiteren Einnahmen durch Jobs oder Elterngeld von der gesetzlichen Unterstützung abgezogen. Darum sollten Eltern und Eigenheimbesitzer:innen über eine Risiko-Lebensversicherung nachdenken und sich damit privat absichern.
Die gesetzliche Absicherung reicht im Todesfall oft nicht aus. Eine private Risiko-Lebensversicherung kann Familien bzw. Hinterbliebenen daher in dieser unglücklichen Situation eine finanzielle Grundlage schaffen. Teuer ist dies nicht. Die Presse-Versorgung bietet bereits Verträge mit einer monatlichen Zahlung von etwa 10 Euro an (Beispiel für 35-jährige Nichtraucher). Bei einer Laufzeit über 20 Jahre garantiert sie ein Kapital im Todesfall von 100.000 Euro – auch vor dem Ablauf der 20 Jahre. In besonderen Lebenssituationen – etwa die Geburt eines Kindes oder ein Immobilienkauf – erhöht die Presse-Versorgung die Summe um 25.000 Euro.
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