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Vorteile der Künstlersozialkasse für Medienschaffende

Die Künstlersozialkasse (KSK) unterstützt, wie der Name sagt, Künstler:innen, weitergefasst also Kreative. Dazu zählen auch Publizist:innen bzw. Journalist:innen. Die KSK ist daher in der finanziellen Absicherung eine wichtige Institution für freiberufliche Medienschaffende. Wir haben die wichtigsten Fragen zur KSK geklärt.

Vorteile der Künstlersozialkasse für Medienschaffende
Medienschaffende wie Journalist:innen sollten sich mit den Vorteilen der Künstlersozialkasse auseinandersetzen. Sie unterstützt Kreative. Bild: Vlada Karpovich/pexels.com

Wer oder was ist die KSK?

Die Künstlersozialkasse gewährleistet die Durchführung des sogenannten Künstlersozialversicherungsgesetzes. Selbstständigen Kreativen steht damit der gesamte gesetzliche Leistungskatalog von Kranken- über Renten- bis Pflegeversicherung zu. Sie müssen dafür – wie Arbeitnehmer:innen – die Hälfte der Beiträge zahlen. Die KSK stockt diese auf – aus einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 Prozent), die Kunst und Publizistik verwerten.

Welche Leistungen erbringt die KSK?

Wie oben erwähnt, bietet die KSK den gesetzlichen Sozialversicherungsschutz für freischaffende Kreative. Wie Arbeitnehmer:innen zahlen KSK-Mitglieder nur etwa die Hälfte dieser Versicherungsbeiträge. Die KSK ist allerdings nicht für die Durchführung der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zuständig, sondern meldet ihre Mitglieder bei den zuständigen Institutionen. Die tatsächlichen Leistungen erbringen ausschließlich die deutsche Rentenversicherung, sowie die jeweilige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer kann in die KSK eintreten?

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, um in die KSK aufgenommen zu werden. Die wichtigste ist eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, die erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Darunter fallen etwa Musiker:innen, Schauspieler:innen, bildende Künstler:innen, Journalist:innen, Schriftsteller:innen, aber auch Menschen, die Publizistik beispielsweise lehren.

Wie viel muss man verdienen, um in der KSK aufgenommen zu werden?

Wer unter 3900 Euro jährlich bzw. 325 Euro monatlich verdient, der ist in Deutschland gesetzlich versicherungsfrei, muss also keine Beiträge bezahlen und kann daher nicht in die KSK aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Berufsanfänger:innen, auch wenn sie das Mindesteinkommen von 3900 Euro im Jahr nicht erreichen. Die ersten drei Jahre der Selbstständigkeit zählen als Berufsanfängerzeit, die sich beispielsweise durch Kindererziehung verlängern können.  Eine Obergrenze beim Verdienst gibt es für die KSK nicht, sondern nur den oben genannten Mindestverdienst. 

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Beiträge richten sich nach dem Jahresarbeitseinkommen des Mitglieds. Wegen schwankender Einkommen im künstlerischen und publizistischen Bereich müssen die Mitglieder ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen jeweils am Jahresende für das kommende Jahr schätzen.

Die Beitragssätze für 2021 berechnen sich wie folgt (jeweils zur Hälfte):

  • Gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 Prozent
  • Gesetzliche Krankenversicherung. 14,6 Prozent (individueller Zusatzbeitrag möglich)
  • Soziale Pflegeversicherung: 3,05 Prozent für Eltern, 3,30 Prozent für Kinderlose

Beispiel für die Rentenversicherung: Wer 10.000 Euro im Jahr verdient, muss von den gesetzlich festgelegten 18,6 Prozent für die Rentenversicherung etwa die Hälfte selbst berappen – also 9,3 Prozent. Das ergibt bei 10.000 Euro im Jahr einen Beitrag von 930 Euro jährlich bzw. 77,50 Euro monatlich.

WICHTIG: Die Schätzung für das Jahresarbeitseinkommen sollte sorgfältig angefertigt werden. Denn rückwirkend können die Monatsbeiträge nicht mehr angepasst werden. Wenn sich die Schätzung daher nicht verwirklicht, kann die KSK die Beiträge nur für die künftigen Monate anpassen.  

Wie meldet man sich bei der KSK an?

Auf der Webseite www.kuenstlersozialkasse.de findet sich ein Anmeldeformular. Dies muss zunächst ausgefüllt werden. Dann sollten Medienschaffende die ebenfalls dort hinterlegten Anmeldeunterlagen inklusive eines Fragebogens zu der freiberuflichen Tätigkeit ausfüllen und der KSK zukommen lassen. Diese prüft dann die Unterlagen und entscheidet über die Aufnahme.

Wer mehr über die Künstlersozialkasse und ihrer gesetzlichen Absicherung für freiberufliche Journalist:innen mehr erfahren möchte, kann sich unter kuenstlersozialkasse.de informieren.

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