Während Arbeitnehmer:innen ihre gesetzliche Rente mit der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) aufstocken können, ist es für Freiberufler:innen zunehmend schwieriger, privat vorzusorgen. Sinkende Honorare und eine generell schleppende Auftragslage verschärfen die Situation. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort unterstützt freie Journalist:innen daher. In unserem FAQ zur VG Wort erklären wir wie.
Bevor wir thematisieren, wer wie den Zuschuss beantragen kann, erläutern wir, wer die VG Wort ist und was sie abdeckt. Bereits 1958 wurde die Verwertungsgesellschaft als Verein gegründet, in dem sich Autor:innen und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Die Aufgabe der VG Wort erläutert sie selbst so: „Zweck des nicht gewinnorientierten Vereins ist es, die ihm vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche seiner Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahrzunehmen. Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage sicherzustellen und Geld von denjenigen zu kassieren, die das geistige Eigentum anderer nutzen. Die aus zahlreichen Quellen vereinnahmten Gelder werden anschließend nach festgelegten Verteilungsplänen an Autoren und Verlage weitergeleitet.“
Wie die VG Wort schreibt, werden vereinnahmte Gelder nach festgelegten Verteilungsplänen an Autor:innen und Verlage weitergeleitet. Das heißt: Jedes Jahr listen die VG-Wort-Mitglieder (nach vorheriger Anmeldung) ihre Beiträge in Print, TV, Hörfunk und Online auf und erhalten dafür Geld. Detailliert schreibt die Verwertungsgesellschaft dazu: „Teilnehmen an den Ausschüttungen der VG WORT können Urheber von Sprachwerken, Erben verstorbener Autorinnen und Autoren sowie Verlage.“
Die Höhe der Ausschüttungen werden jährlich von dem Verwaltungsrat der VG Wort festgelegt. Die Vergütungszahlungen an Urheber:innen und Verlage ergeben sich aus den Einnahmen der VG Wort, sie werden von den Verteilungsplänen bestimmt. Die Hauptausschüttung findet immer Mitte des Jahres statt. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist eine fristgerechte Anmeldung der Werke bis zum 31. Januar eines jeden Jahres der Ausschüttung.
Ja, die Zahlungen der VG Wort müssen versteuert werden. Eine Angabe bei der Steuererklärung ist Pflicht.
Die VG Wort hat folgende Kategorien festgelegt, die hier in der linken Spalte detailliert mit allen Voraussetzungen erläutert sind:
Die VG Wort kann neben den jährlichen Ausschüttungen auch eine Einmalzahlung von 7500 Euro gewähren. Diese dient als Zuschuss zur Altersvorsorge von freien Autor:innen und stammt aus dem Autorenversorgungswerk (AVW) der VG Wort. Daher können frei- und hauptberufliche Autor:innen, die Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG Wort sind, diese Einmalzahlung ab ihrem 50. Lebensjahr bis zum Renteneintritt beantragen. Die VG Wort erklärt: „Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) bestehen. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens € 5.000 betragen.“ Details und Auskünfte dazu gibt es bei der VG Wort: Telefon 089/51412-42 oder E-Mail: avw@vgwort.de.
Indes steht die Presse-Versorgung in Bezug auf die zu erbringenden Nachweis etwa zu bestehenden Verträgen für private Rentenversicherungen als Spezialversicherer der Medienbranche in direktem Austausch mit der VG Wort.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rentenversicherung oder Altersvorsorge haben, dann melden Sie sich! Sie erreichen uns telefonisch unter 0 62 93 / 928 96 90 oder per E-Mail an frank.sander@presseversorgung-sander.de!
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