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Versicherung zur Berufsunfähigkeit von der Steuer absetzen? So ist es möglich!

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzbar? Das ist eine Frage, die wir häufig gestellt bekommen. In diesem Artikel zeigen wir, für wen welche Regeln gelten. Außerdem liefern wir eine Beispielrechnung, um das Prozedere genau zu erläutern.

Versicherung zur Berufsunfähigkeit von der Steuer absetzen? So ist es möglich!
In bestimmten Fällen sind die BU-Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar. Bild: Adobe Stock

Grundsätzlich ist BU steuerlich absetzbar – es gibt aber einen Haken

Die gute Nachricht zuerst: Grundsätzlich sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Selbstständige und Freiberufler:innen. Innerhalb Ihrer Steuererklärung können Sie die Beiträge zur BU als Sonderausgabe angeben. Dies kann zu einer Reduzierung der Steuerlast führen. Es gibt allerdings ein kleines Aber: Die Absetzbarkeit der Beiträge ist davon abhängig, ob der steuerliche Höchstsatz für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur (gesetzlichen) Kranken-/Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Das ist bei jedem individuell. 

BU-Beiträge als steuermindernde Sonderausgaben

Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie also als steuermindernde Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Die Beiträge werden im Vordruck „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen. Das heißt allerdings nicht, dass das Finanzamt die Beiträge erstattet, sie mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen.

Wie viel ist bei der BU steuerlich absetzbar?

Wie oben bereits erwähnt, gibt es jährliche Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung. Für Arbeitnehmer:innen sind das 1900 Euro, für Selbstständige und Freiberufler:innen 2800 Euro. Aufgrund dieser geringen Grenzen wirken sich die Kosten für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nur selten steuerlich aus.

  • Für Arbeitnehmer: 1.900 Euro minus die Summe der jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung = Höhe der Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen, die im Kalenderjahr noch absetzbar sind.
  • Für Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro minus die Summe der jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung = Höhe der Beiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen, die im Kalenderjahr noch absetzbar sind.

Das heißt: Bereits bei einem Bruttoeinkommen von rund 2000 Euro monatlich übersteigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den absetzbaren Höchstbetrag von Arbeitnehmer:innen.

Wer eine BU-Rente erhält, muss Steuern zahlen

Sollte der schlimme Fall eintreten, dass Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie - je nach vertraglicher Vereinbarung - die BU-Rente. Wie viel Steuer anfällt, hängt zunächst mal davon ab, aus welcher Vertragsart diese Leistung resultiert: aus einer betrieblichen Alters-/Berufsunfähigkeitsvorsorge oder aus einem privaten BU-Vorsorgevertrag. Weiterhin ist für die Steuerlast von Ihrem Steuersatz und der Dauer der Rentenzahlung ab.

BU-Rente: Steuerhöhe hängt von der Rentendauer ab

Wenn Sie eine BU-Rente aus einer betrieblichen Alters-/Berufsunfähigkeitsvorsorge beziehen, so ist diese Rentenleistung ein sogenannter Versorgungsbezug und damit in aller Regel voll zu versteuern. Bei einer BU-Rente aus einem privaten Vorsorgevertrag müssen Sie diese "lediglich" den sogenannten Ertragsanteil versteuern – und das hängt wie erwähnt von der Rentenzahlungsdauer ab. Die Allianz listet dazu die Prozentsätze auf:

  • 1 Jahr: 0 Prozent
  • 5 Jahre: 5 Prozent
  • 10 Jahre: 12 Prozent
  • 15 Jahre: 16 Prozent
  • 20 Jahre: 21 Prozent

Rechenbeispiel für die Höhe der Steuer

Die Allianz liefert dazu folgende Erklärung und ein Rechenbeispiel: Ein Versicherter wird im Alter von 57 Jahren berufsunfähig. Die monatliche Rentenhöhe beträgt 1500 Euro aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Ende der Leistungsdauer stimmt mit dem Renteneintrittsalter zum 67. Lebensjahr überein. Somit beträgt die Rentendauer der Berufsunfähigkeitsversicherung 11 Jahre.

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils liegt bei 13 Prozent (siehe Liste oben), wodurch 195 Euro mit einem individuellen Steuersatz steuerpflichtig sind. Bei der Betrachtung der monatlichen 195 Euro ergibt dies auf das Jahr betrachtet, einen steuerpflichtigen Betrag von 2340 Euro.

Sie haben Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann klicken Sie gerne auch unser FAQ dazu. Oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an frank.sander@presseversorgung-sander.de oder telefonisch unter 0 62 93 / 928 96 90. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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