Für festangestellte wie auch freie Journalist:innen ist die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort eine interessante Institution. Sie gewährleistet nicht nur die angemessene Vergütung von etwa Texte oder Rundfunk, sondern unterstützt freie Autor:innen finanziell auch bei der freiwilligen, privaten Altersvorsorge.
In der VG Wort haben sich seit der Vereinsgründung 1958 Autor:innen und Verlage zusammengeschlossen. Das Ziel: die Verwertung von Urheberrechten. So ist es der Zweck der Verwertungsgesellschaft, die ihr vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahrzunehmen. So schreibt die VG Wort selbst: „Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage sicherzustellen und Geld von denjenigen zu kassieren, die das geistige Eigentum anderer nutzen.“
Die Gelder, die die VG Wort erhält, werden dann nach bestimmten Verteilungsplänen an mehr als 240.000 Autor:innen und 8000 Verlage weitergeleitet. Dazu müssen die Urheber:innen jährlich – spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres – ihre Werke melden.
Die angemessene Vergütung von den so genannten „Vergütungspflichten“ einzuholen und diese Erträge dann mit wenig Verwaltungsaufwand an die Urheber:innen weiterzugeben ist die Hauptaufgabe der VG Wort. Weiter kümmert sie sich um die Förderung des Urheberrechts und die Stärkung der von ihr vertretenen Berechtigten. Außerdem unterhält die Verwertungsgesellschaft mit dem Sozialfonds, dem Förderungsfonds Wissenschaft sowie dem Autorenversorgungswerk drei soziale und kulturelle Einrichtungen, die der Vorsorge und Unterstützung der von ihr vertretenen Autor:innen und Verlage dienen. Diese drei Institutionen werden von der Solidarität aller Urheber:innen getragen.
Seit 1975 gibt es das Autorenversorgungswerk der VG Wort, das 2010 mit geänderten Richtlinien neu eröffnet wurde. Wie hilft diese Einrichtung freien Autor:innen? Die VG Wort schreibt dazu: „Freiberufliche Autoren, die über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenpflichtversichert sind, können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge wie zum Beispiel Lebens- und Rentenversicherungen oder Sparverträgen erhalten. Sie können ihren Antrag dafür ab dem Jahr stellen, in dem sie 50 Jahre alt werden, bis zu dem Jahr, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Die Versicherungs- bzw. Anlagesumme dieser Autoren muss zum Ende der Laufzeit mindestens 5.000 Euro betragen und der Ablauf darf nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr liegen.“
Weiter heißt es, dass derzeit ein Zuschuss von bis zu 7.500 Euro vorgesehen ist, dieser darf aber nicht mehr als 50 Prozent der Ablaufsumme betragen. Keine Berücksichtigung finden Autor:innen, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhalten oder erhalten haben.
Der Sozialfonds der VG Wort hilft seit seiner Gründung 1972 Autor:innen, aber auch deren Hinterbliebenen und Verlegern in finanziellen Notlagen – insbesondere im Alter, bei Krankheit und nach einem Unfall. Der Beirat des Sozialfonds prüft anhand eines Fragebogens, ob ein sozialer Härtefall vorliegt.
Um die Wissenschaft und Forschung zu unterstützen, hat die VG Wort 1978 den Förderungsfonds Wissenschaft eingerichtet. Gewährt werden insbesondere Druckkostenzuschüsse für bis zum Zeitpunkt der Bewilligung unveröffentlichte, herausragende wissenschaftliche Werke, die aufgrund hoher Spezialisierung und geringer Auflage ohne finanzielle Hilfe nicht erscheinen könnten, schreibt die VG Wort.
Zu den hier genannten Hilfen bietet die VG Wort interessantes Informationsmaterial auf ihrer Webseite. Eine mögliche Förderung oder Unterstützung muss direkt mit der Verwertungsgesellschaft abgesprochen werden. Kontaktdaten finden sich ebenfalls auf der Homepage.
Die Presse-Versorgung und die VG Wort kooperieren sehr gut. Die Angebote lassen sich miteinander verknüpfen. Wenn Sie sich dafür interessieren, melden Sie sich bei mir. Ich berate Sie gerne!
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