Haben Sie eine der folgenden Erkrankungen oder Beschwerden? Waren Sie deswegen in den vergangenen Jahren beim Arzt? Es sind Fragen wie diese, die Versicherungen stellen, bevor Verträge etwa für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Dabei gilt oft eine Regel: Selten ist man so gesund für einen Versicherer, wie man sich eigentlich fühlt. Wir erklären die wichtigsten Fakten und geben Tipps.
Es gibt Vorsorge-Angebote, die erfordern von Versicherungsnehmer:innen eine detaillierte Darlegung der Gesundheit. Oftmals reichen die Fragen über mehrere Seiten des Vertrags. Das ist nicht ungewöhnlich, sondern eher die Regel und sollte Sie nicht abschrecken. Wichtig ist dabei – wie bei allen Fragen der Versicherung, dass Sie gewissenhaft und richtig antworten. Wenn Sie Krankheiten verschweigen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder wird bei einem Leistungsfall möglicherweise nicht zahlen.
In der Regel müssen Versicherungsnehmer:innen einen ausführlichen Fragebogen zu ihrer Gesundheit beantworten. Einen verkürzten Fragenkatalog gibt es meistens bei der Betrieblichen Altersvorsorge, den in aller Regel die Angestellten ausfüllen müssen. In besonderen Einzelfällen kann die Beantwortung von Gesundheitsfragen aber auch der Arbeitgeber übernehmen. Es wird also zwischen einer Dienstobliegenheitserklärung der Arbeitnehmer:innen und der Arbeitgeber unterschieden. Obliegenheiten sind die Verpflichtungen, die man eingeht, wenn man mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt. Von der Erfüllung einer Obliegenheit hängt der Versicherungsschutz ab.
Die Angestellten beantworten Fragen wie:
Sind Sie derzeit arbeitsunfähig? Haben Sie aktuell bzw. hatten Sie in den letzten zwei Jahren Krankheiten oder Verletzungen, wegen derer Sie bei einem Arzt oder Therapeuten länger als sechs Wochen in Behandlung waren oder sein werden?
Die Arbeitgeber beantworten Fragen wie:
Ist die zu versichernde Person derzeit arbeitsfähig und war sie in den letzten zwei Jahren nicht länger als vier Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig? Haben für die zu versicherende Person aktuell und in den letzten zwei Jahren keine Wiedereingliederungsmaßnahmen stattgefunden?
Eine Ausnahme bei der Gesundheitsprüfung bildet übrigens das Obligatorium für Redakteur:innen. Hierbei müssen gar keine Fragen zu Krankheiten oder Beschwerden beantwortet werden.
Jede:r sollte die Fragen der Versicherung natürlich korrekt beantworten, um im Leistungsfall auch den vollen Schutz zu bekommen. Doch wie oben erwähnt, fühlen wir uns vielleicht gesünder als uns unsere Krankenkasse sieht. Bevor Sie Gesundheitsfragen beantworten, ist es daher hilfreich, bei Ihrer Krankenversicherung nachzuhaken, was in ihrer Akte steht.
Rufen Sie am besten dort an und fragen Sie nach den Leistungsabrechnungen der letzten fünf Jahre. Möglicherweise hat Ihr Hausarzt, um für Sie beispielsweise eine Massage wegen Nackenverspannungen zu bekommen, eine Diagnose gestellt, die sie in dem Maße gar nicht haben. Dies kann im Leistungsfall fatale Folgen haben, denn dabei wird immer genau geprüft, ob Versicherungsnehmer:innen Vorerkrankungen haben/hatten. Wenn sich dies bestätigt, gibt es im ungünstigsten Fall keine Leistung.
Eine Gesundheitsvoranfrage bei einem Versicherer kann einen weiteren Vorteil bringen: Sollte Ihr Antrag aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt werden, so wird diese Ablehnung in der zentralen Versichererdatenbank „HIS“ (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer) gespeichert. Dies könnte die Konsequenz haben, dass Sie langfristig keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können – zumindest bei keinem Versicherer, der auf das „HIS“-System zugreift.
Mit einer Gesundheitsvoranfrage können Sie dem Eintrag in die HIS-Datenbank vorbeugen. Ihre Gesundheitsdaten werden nur für den Zeitraum der Voranfrage gespeichert und müssen danach wieder gelöscht werden. Sie halten sich damit die Türen bei allen Versicherern für die Zukunft offen.
Sie möchten mehr zu den Gesundheitsfragen wissen oder haben ein anderes konkretes Anliegen zu Ihrer Versicherung? Dann kontaktieren Sie mich unverbindlich per E-Mail oder Telefon. Ich helfe Ihnen gerne!
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich berate Sie persönlich und unverbindlich. Gerne können Sie auch Ihren Wunschtermin online buchen.