Zum Jahreswechsel 2021 auf 2022 gibt es immer einige gesetzliche Änderungen. Eine davon ist die Senkung des Garantiezins – auch Höchstrechnungszins genannt – von 0,9 Prozent auf nur noch 0,25 Prozent. Dies hat Auswirkungen auf alle Garantie-Produkte wie etwa Lebens-, private und betriebliche Renten- sowie auch Berufsunfähigkeitsversicherungen. Wir erklären in unserem FAQ, für wen es sich lohnt, noch in diesem Jahr einen Vorsorgevertrag abzuschließen.
Jede private Lebens- und Rentenversicherung hat einen so genannten Höchstrechnungszins, den der Gesetzgeber vorgibt. Vorsorgeanbieter wie die Presse-Versorgung nennen diesen auch Garantiezins. Dieser Begriff beschreibt schon, worum es geht. Dieser Wert gibt die garantierte Mindestverzinsung der Vorsorgeprodukte an. Bereits zu Vertragsbeginn wird dieser Zins für die gesamte Laufzeit festgelegt – er ändert sich nicht mehr. Der Garantiezins wird dem Versicherten jedes Jahr gutgeschrieben.
Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr als die vom Gesetzgeber vorgegebenen Prozente anbieten. Ab 2022 sind das dann 0,25 Prozent.
Die Senkung des Garantiezins hat Auswirkungen auf viele Vorsorge- und Absicherungsprodukte, die im nächsten Jahr abgeschlossen werden, da der Höchstrechnungszins vom Gesetzgeber von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt wurde. Betroffen davon sind neben mit Garantien versehenen Altersvorsorgeprodukte auch Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Bereits abgeschlossene Verträge sind von der Absenkung unberührt, denn die Mindestverzinsung gilt immer für die gesamte Vertragslaufzeit. Wer also noch in diesem Jahr 2021 einen Vertrag abschließt, wird einen Garantiezins von 0,9 Prozent in Anspruch nehmen können. Alle Neuverträge ab 2022 erhalten dann aber den Satz von 0,25 Prozent.
Verträge zur Berufsunfähigkeit gehören in die Sparte der Garantieprodukte, weshalb für die Tarifkalkulation ebenfalls der Höchstrechnungszins gilt. Wie erklärt, bleibt dieser Zins die komplette Vertragslaufzeit bestehen. Bei einer BU steigt allerdings das Risiko mit zunehmenden Alter. Damit die Prämie aber nicht jährlich ansteigt, hat sie neben dem Risiko- und Kostenanteil noch einen Sparanteil. Das heißt, es werden aus diesem Sparanteil Rückstellungen gebildet, um die Prämie zu glätten, so dass sie über die vereinbarte Vertragsdauer konstant bleibt. Wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt wird, können ab dem 1. Januar 2022 die Rückstellungen nur noch mit dem höchstens bei 0,25 Prozent anzusetzenden Rechnungszins verzinst werden. Entsprechend muss dann die Prämie gegenüber den aktuellen Tarifen, die mit bis zu 0,9 Prozent kalkuliert sind, steigen. Im Klartext heißt das: Die Verträge zur Berufsunfähigkeit werden teuer.
Generell werden die Beiträge durch den neuen Garantiezins von 0,25 Prozent ab dem neuen Jahr 2022 bei Neuverträgen teurer. Wer sich bereits mit einer Lebens-, Renten- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung auseinandergesetzt hat, sollte sich noch im Dezember konkret damit beschäftigen, sich beraten lassen und gegebenenfalls einen Vertrag zu den alten Konditionen abschließen. Interessant ist das beispielsweise für Menschen, die noch keine Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Rentenversicherung haben oder für diejenigen, die ihre Kinder absichern oder sich in der nächsten Zeit eine Immobilie kaufen möchten, denn in beiden Fällen ist eine Absicherung gegen Todesfall sinnvoll, auf die der neue Garantiezins Auswirkungen hat.
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