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Risiko-Lebensversicherung – Unterstützung im Todesfall

Sie haben Kinder und/oder gerade ein Haus gekauft? Dann ist es für Sie wichtig, sich mit einer Risiko-Lebensversicherung zu beschäftigen. Denn auch wenn wir uns ungern mit Krankheit und Tod auseinandersetzen, können solche Unglücksfälle eintreten. Die richtige Vorsorge ist für Hinterbliebene elementar – vor allem für Kinder.

Risiko-Lebensversicherung – Unterstützung im Todesfall

In unserem vorherigen Teil haben wir die gesetzliche Absicherung im Todesfall erklärt – die so genannte Witwenrente bzw. Witwerrente. Sie beträgt, wenn Ihr:e Partner:in stirbt und Sie jünger als 47 Jahre sind, nur 25 Prozent der Rente, die Ihr:e Partner:in zum Zeitpunkt des Todes bekommen hätte. Wenn Sie älter als 47 Jahre sind, dann auch nur 55 Prozent. Das reicht oftmals nicht aus, um mit Kindern oder mit hohen Kreditlasten wie etwa bei einem Hauskauf sorgenfrei weiterzuleben. Lesen Sie hier mehr zur Witwenrente und deren Problematik.

Risiko-Lebensversicherung für Eltern und Immobilienbesitzer obligatorisch

Eine Risiko-Lebensversicherung ist eine Form der Hinterbliebenenvorsorge. Sie schützt Ihre Liebsten. Es ist eine   Risikoabsicherung. Das heißt, dass die Versicherung nur im Todesfall des Versicherten leistet.  

Ab 10 Euro im Monat: Risiko-Lebensversicherung muss nicht teuer sein

Bei einer Risiko-Lebensversicherung denken viele an hohe Beiträge. Aber das muss nicht sein. Bei der Presse-Versorgung zahlt beispielsweise ein 35-jähriger Nichtraucher (Redakteur) etwa 10 Euro monatlich.  Während der Laufzeit von 20 Jahren bekommt er bzw. bekommen seine Hinterbliebenen im Todesfall 100.000 Euro ausbezahlt. In besonderen Lebenssituationen – etwa die Geburt eines Kindes oder ein Immobilienkauf – kann die Versicherungssumme ohne gesundheitliche Prüfung erhöht werden.

Risiko-Lebensversicherung der Presse-Versorgung im Überblick:

  • Risiko-Lebensversicherung
    Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer stirbt, zahlt die Presse-Versorgung die im Vertrag festgehaltene Versicherungssumme. Im Beispiel oben wären das 100.000 Euro.
  • Nicht-Raucher:innen
    Nicht-Raucher:innen zahlen bei der Risiko-Lebensversicherung einen geringeren Beitrag. Sollten Sie mit dem Rauchen beginnen, müssen Sie das der Presse-Versorgung melden. Nicht-Raucher:in ist, wer in den letzten zwölf Monaten vor Antragsstellung nicht geraucht hat und auch in Zukunft nicht raucht. Rauchen meint nicht nur „herkömmliche“ Zigaretten/Zigarren/Pfeifen mit Tabak, sondern auch elektrische Verdampfer wie E-Zigaretten und Wasserpfeifen (Shisha). Wer bei Vertragsschluss falsche Angaben macht, verliert seinen Versicherungsschutz.
  • Erhöhte Leistungen bei Geburt oder Adoption
    Stirbt der Versicherte innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt oder Adoption eines Kindes, zahlt die Presse-Versorgung ein zusätzliches Kapital von 25.000 Euro. Dies können Sie um weitere drei Monate verlängern, indem Sie die Geburt bzw. Adoption innerhalb von drei Monaten mitteilen.
  • Erhöhte Leistungen bei Hausbau oder Immobilienkauf
    Stirbt der Versicherte innerhalb der ersten drei Monate nach Baubeginn oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie, zahlt die Presse-Versorgung ein zusätzliches Kapital von 25.000 Euro. Die Frist beginnt ab der Baufreigabe bzw. mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Dieser Todesfallschutz kann um weitere sechs Monate verlängert werden, indem Sie es innerhalb von drei Monaten mitteilen.
  • Vorgezogene Zahlungen bei schwerer Krankheit
    Bei schwerer Krankheit kann die Todesfallleistung vorgezogen werden. Eine schwere Krankheit ist jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, die innerhalb von zwölf Monaten zum Tod führt. Die Prognose über die Lebenserwartung muss ein Facharzt stellen.

Gestaltungsmöglichkeiten der Risiko-Lebensversicherung der Presse-Versorgung

  • Erhöhung der Hinterbliebenenvorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung*
    Bei Heirat, Geburt bzw. Adoption eines Kindes, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, bei Ende der Ausbildung oder bei Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie im Wert von mindestens 100.000 EUR können Sie die eingeschlossene Hinterbliebenenvorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, sofern keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • Verlängerung der Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung*
    Bis drei Jahre vor Ablauf der Versicherung ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Die maximale Verlängerung beträgt 15 Jahre. Dabei darf die ursprüngliche Versicherungsdauer maximal verdoppelt werden. Inklusive der Verlängerungszeit darf eine Gesamtdauer von 45 Jahren nicht überschritten werden. Der Vertragsablauf nach Verlängerung muss spätestens in dem Kalenderjahr erfolgen, in dem die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet.
  • Umwandlung in einen Partnertarif mit vereinfachter Gesundheitsprüfung*
    Bei Heirat oder Geburt eines gemeinsamen Kindes bzw. bei gemeinsamer Adoption können Sie Ihren Tarif innerhalb von sechs Monaten zu einem Partnertarif erweitern. Das Garantiekapital der entstehenden Partnerversicherung darf 200.000 Euro nicht übersteigen. Der hinzukommende Partner darf nicht älter als 45 Jahre sein.

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