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Gründen und freiberuflich arbeiten – so regeln Journalist:innen ihre Finanzen

Sich im Journalismus selbstständig machen, gründen oder auch freiberuflich arbeiten – das bringt viele Freiheiten, aber neben dem kreativen Wirken, das viele Medienschaffende so schätzen, gibt es auch einige Dinge zu regeln. Vor allem die finanzielle Absicherung und Vorsorge wird leider oft nur als Randthema betrachtet. Darum listen wir auf, was freie Journalist:innen und Gründer:innen beachten müssen.

Gründen und freiberuflich arbeiten – so regeln Journalist:innen ihre Finanzen
Endlich die eigenen Ideen verwirklichen – das motiviert viele Gründer:innen. Aber neben der Kreativität darf der Blick auf die Finanzen nicht zu kurz kommen, sonst ist der Traum von der Selbstständigkeit möglicherweise schnell vorbei. Bild: Mika Baumeister/Unsplash

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Wenn Sie sich etwa nach einem nicht verlängerten befristeten Arbeitsvertrag selbstständig machen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Zunächst ist es wichtig, mindestens einen Tag arbeitslos zu sein bzw. Arbeitslosengeld I zu beziehen und nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich nebenberuflich zu arbeiten. Das ALG I kann in den Gründungszuschuss umgewandelt werden. Sie erhalten dann als Selbständige:r für insgesamt sechs Monate zusätzlich zum ALG I 300 Euro – Verlängerung möglich. ABER: Ob der Gründungszuschuss bewilligt wird, liegt einzig im Ermessen des:der Sachbearbeiter:in der Arbeitsagentur.

Das benötigen Sie für den Antrag zum Gründungszuschuss:

  • Bewilligung von ALG I
  • Businessplan inklusive Finanzplanung
  • Lebenslauf
  • Stellungnahme einer fachkundigen Institution über Ihr Geschäftsmodell
  • Nachweise über fachliche Qualifikation
  • Bestätigung vom Finanzamt über die Anmeldung der Freiberuflichkeit/Selbstständigkeit

Künstlersozialkasse

Eine wichtige Institution für freiberufliche Journalist:innen ist die Künstlersozialkasse (KSK). Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer:innen. Mitglieder der Künstlersozialkasse müssen nur die Hälfte der jeweils fälligen gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus eigener Tasche zahlen. Aus einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 Prozent), die Kunst und Publizistik verwerten, stockt die KSK die Beträge auf. Die Institution koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder, erbringt selbst aber keine Sozialleistungen. Sie zieht die Beitragsanteile ein und leitet die vollen Beiträge an die Leistungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter. Die Berechnungsgrundlage der KSK-Beiträge ist das Jahres-Arbeitseinkommen. Das entspricht der Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben. Nähere Informationen erhalten Sie bei der KSK.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung – gesetzlich oder privat – nimmt einen recht großen Kostenblock in der Selbstständigkeit ein, darum sollten Sie unbedingt vor der Gründung oder der Freiberuflichkeit den zu zahlenden Beitrag klären. Es ist ratsam, möglichst früh mit der Krankenkasse den neuen Status zu besprechen. Werden Sie Mitglied in der Künstlersozialkasse? Falls nein, wie sieht die Gesellschaftsform der neuen Firma aus? Gründen Sie als Einzelunternehmer:in? Dann ist die Betrachtung der gesetzlichen Krankenversicherung anders geregelt als wenn Sie eine GmbH gründen. Ein Gespräch mit der Krankenversicherung ist unumgänglich, um das bestmögliche Angebot zu bekommen.

Berufsunfähigkeitsvorsorge

Mit schwierigen Zeiten möchte sich niemand gerne befassen. Doch gerade Berufsunfähigkeit ist ein Thema, das keine:r ausblenden sollte. Sind Sie zum Beispiel über die KSK weiterhin rentenversicherungspflichtig, so bleiben zwar grundsätzlich die Ansprüche an die Erwerbsminderungsrente (innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung) erhalten. Aber da Sie vermutlich in der Gründungszeit relativ wenig Arbeitseinkommen (= Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben) haben und melden werden, senken Sie damit auch die ohnehin ergänzungswürdigen Ansprüche der Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet: Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft in Form einer Berufsunfähigkeitsvorsorge ist noch wichtiger als zuvor. Diese finanzielle Absicherung sollten Sie unbedingt regeln. Sind Sie künftig kein Mitglied der deutschen Rentenversicherung mehr, so erlischt Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zwei Jahre nach dem Austritt sogar vollständig. Der Bedarf an einer Berufsunfähigkeitsvorsorge ist somit nochmals höher und dringlicher als bei den KSK-Mitgliedern.

Altersvorsorge

Die Ruhestandsplanung ist für jede:n ein bedeutendes Thema. Es ist sinnvoll zu Beginn der Selbständigkeit, Vorsorge zu betreiben – aber mit Maß und Ziel. Möglicherweise ist es besser, in den ersten zwei Jahre der Gründung die Beiträge zur Altersvorsorge gering zu halten, um Liquidität zu generieren. Das schafft unternehmerischen Handlungsspielraum. Verträge zur Altersvorsorge laufen tendenziell viele Jahre und sollten finanziell auf Dauer durchhaltbar sein. Mein Rat an Gründer:innen: mit geringen Beiträgen beginnen, die Altersvorsorge aufzubauen, aber sobald das Geschäft ins Laufen gekommen ist, das Thema vernünftig durchdenken und planen.

Finanzamt

Von ihren Einnahmen müssen Selbstständige natürlich die allgemeine Abgabenlast wie oben beschrieben abziehen, aber auch die Abschlagszahlung des Finanzamts in jedem Quartal. Hinzu kommt dann ggfs. noch der Abzug der Gewerbesteuer. Darum ist es als Selbstständige:r besonders wichtig, Rücklagen zu bilden. Gerade im ersten Jahr der Gründung fällt es den meisten schwer, entsprechende Werte anzusetzen. Mein Rat: lieber mehr zurücklegen als zu wenig. Nichts ist für Gründer:innen fataler als eine Steuernachzahlung, die das Finanzkonzept kaputt macht.

Mein Tipp: Beraten lassen!

Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich arbeiten wollen, lassen Sie sich beraten und nehmen Sie Hilfsangebote wahr. Sprechen Sie mit der Bundesagentur für Arbeit über Ihre Gründungsidee. Auch Organisationen wie der Deutsche Journalisten-Verband, Verdi oder die Industrie- und Handelskammer können wichtige Ansprechpartner sein. In Sachen Versicherung und Vorsorge können Sie als Medienschaffende:r natürlich immer auf mich zukommen. Sprechen Sie mich an – unverbindlich und direkt!

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