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Frühzeitig regeln: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Medienschaffende durch die Presse-Versorgung schrittweise eine zusätzliche Versorgung im Alter aufbauen. Diese Betriebsrente ist staatlich gefördert und damit besonders attraktiv. Was eine bAV genau ist und wie sie sich errechnet, lesen Sie hier. In unserem FAQ geht es um die wichtigsten Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge.

Frühzeitig regeln: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge
Wer früh plant, profitiert auch bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) von attraktiven Konditionen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine bAV anzubieten. Informieren Sie sich jetzt.

Wie schließe ich eine betriebliche Altersvorsorge ab?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Kontaktieren Sie mich unverbindlich per E-Mail oder Telefon und ich helfen Ihnen vom ersten Schritt bis zum Vertragsabschluss. Danach läuft alles von allein. Die Beiträge werden über den Arbeitgeber durch die Gehaltsabrechnung bezahlt und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen ebenfalls über Ihren Arbeitgeber.

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für mich?

Die Betriebsrente lohnt sich eigentlich für jeden, denn sie ist staatlich gefördert und dadurch besonders attraktiv. Die Beiträge in eine Betriebsrente gehen in der Regel vom Bruttogehalt ab, das heißt, bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge. Zudem beteiligt sich Ihr Arbeitgeber zumeist mit einem Zuschuss. Je nach Höhe der Ersparnis und des Arbeitgeberzuschusses sind Förderquoten von 50 bis 70 Prozent möglich.

Kann ich in die Betriebsrente so viel einzahlen, wie ich möchte?

Der Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung – wenn die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden – ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) begrenzt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die mögliche geförderte Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab. Im gängigsten Durchführungsweg, der Direktversicherung etwa über die Presse-Versorgung, ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 7.008,- Euro im Jahr begrenzt (2023). Dies entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern.

Was kann ich in die Betriebsrente einfließen lassen?

Neben den Zahlungen aus dem laufenden Gehalt können Sie auch Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen umwandeln. Sollte für Sie ein Tarifvertrag gelten, können eventuell nur bestimmte Gehaltsteile für die bAV verwendet werden. Sprechen Sie mich gerne an, ich berate Sie dahingehend.

Ich habe noch eine Betriebsrente von meinem alten Arbeitgeber – was kann ich damit tun?

Bei einem Arbeitgeberwechsel können die beim alten Arbeitgeber erworbenen Ansprüche aus einer Betriebsrente auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Ihr neuer Arbeitgeber kann dabei Ihren bestehenden Vertrag fortführen, oder Sie können den Vertragswert im Rahmen des Portabilitätsgesetzes auf den Anbieter Ihres neuen Arbeitgebers übertragen lassen. Neben der Fortführung über Ihren neuen Arbeitgeber können Sie alternativ den Vertrag auch privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen. Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es bei einem Arbeitgeberwechsel unterschiedliche Lösungsformen, daher empfehlen wir immer eine individuelle Prüfung. Pauschale Aussagen sind schwer zu treffen. Wir beraten Sie gerne!

Kann ich als Teilzeitbeschäftigte:r eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?

Ja. Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung steht jeder/jedem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:in zu. Als Teilzeitkraft (Brutto-Verdienst über 520,- Euro monatlich) können Sie von den gleichen Vorteilen der Betriebsrente durch Entgeltumwandlung profitieren wie Vollzeitbeschäftigte. Wichtig ist allerdings, dass Sie eine bAV nur aus dem ersten Dienstverhältnis heraus abschließen können.

Kann ich meine Versicherung für die Betriebsrente selbst aussuchen?

Nein. Da der Arbeitgeber für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen die Verantwortung trägt, obliegt auch ihm die Gestaltung der Betriebsrente.

Was passiert, wenn ich in Elternzeit gehe?

Wenn Sie in Elternzeit gehen und kein Einkommen mehr über den Arbeitgeber beziehen, können Sie Ihre Betriebsrente im Rahmen der Direktversicherung aus eigenen Mitteln fortführen. Sie erhalten in dieser Zeit zwar keine staatliche Förderung, doch Sie sparen für die Rente weiter. Alternativ können Sie in der Elternzeit die Zahlung für Ihre Betriebsrente ruhen lassen. Abhängig von der jeweiligen Konstellation gibt es auch hier unterschiedliche Lösungsformen, wir beraten Sie gerne!

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bei Kündigung oder Jobwechsel gilt: Sie können Ihre Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten, oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.

Wenn ich durch die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge spare, zahle ich doch auch weniger in die Sozialversicherung ein. Welche Auswirkungen hat das?

Ja, durch eine Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt, aus dem Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Dadurch zahlen Sie weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Insbesondere bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld der Krankenversicherung ist die Leistung abhängig vom Beitrag bzw. vom Einkommen. Deshalb bekommen Sie eventuell auch eine geringere Leistung.

Ist meine Betriebsrente auch sicher, wenn mein Arbeitgeber pleite geht?

Die erworbenen unverfallbaren Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente bei der Direktversicherung sind bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt und bleiben Ihnen bis zum Renteneintritt erhalten.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich sterbe?

Im Todesfall wird Ihre Betriebsrente an eine der nachfolgend aufgeführten Personen ausgezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Leistungen im Todesfall.

  • der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter
  • der namentlich benannte Lebensgefährte (eheähnliche Lebensgemeinschaft)

Gibt es keine(n) der oben genannten Berechtigten, wird bis zu 8.000 Euro Sterbegeld ausgezahlt. Dieses wird an Ihre Erben ausbezahlt.

Was passiert, wenn ich lange erkranke?

Wenn Sie als Angestellter in der Ansparphase so lange Zeit krank sind, dass Sie deswegen kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis und Sie können die Entgeltumwandlung über den Betrieb nicht mehr fortführen. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können die Betriebsrente beitragsfrei stellen lassen, dann reduziert sich entsprechend Ihr späterer Versorgungsanspruch.
  • Oder Sie zahlen die Beiträge aus eigener Tasche privat weiter. Sie erhalten in dieser Zeit dann zwar keine staatliche Förderung, doch Sie sparen dadurch für die Rente weiter. 

Sie haben weitere Fragen oder möchten sich unverbindlich beraten lassen? Dann schreiben Sie mir direkt eine E-Mail oder rufen Sie mich einfach an. Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge oder bei anderen Vorsorgewünschen.

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