Zwar steigt die Zahl der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, doch noch sind es überwiegend Mütter, die im Job pausieren und zu Hause bleiben. Was müssen sie bei ihrer Altersvorsorge beachten, wenn sie in Elternzeit gehen?
Es ist eine häufig gestellte Frage: Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn ich in Elternzeit gehe? Vor allem Frauen beschäftigen sich damit, sind sie es doch, die zum großen Teil nach der Geburt eines Kindes daheim bleiben. Doch welche Möglichkeiten gibt es bei der Elternzeit und wie lässt sich die Altersvorsorge sinnvoll regeln?
Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, den Angestellten Elternzeit zu gewähren. Das heißt: Mütter oder Väter haben Anspruch darauf, sich pro Kind bis zu drei Jahre nach der Geburt vom Job freistellen zu lassen – unbezahlt. Zum Ausgleich ist es möglich, Elterngeld zu beantragen. Während der Elternzeit sind Mütter und Väter übrigens in besonderer Weise vor Kündigungen geschützt und können – in den meisten Fällen – wieder auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. In der Zwischenzeit ist es aber auch wichtig, weiter ans Alter zu denken. Die Vorsorge dafür sollte gut geregelt sein, auch wenn weniger Geld zur Verfügung steht. Die Presse-Versorgung bietet verschiedene Möglichkeiten.
Wer in eine private Altersvorsorge investiert, der zahlt diese privat. Daher kann er oder sie frei entscheiden, wie er oder sie während einer Elternzeit agiert. Möglich ist es, die Beiträge ganz zu pausieren (eine sogenannte Beitragsfreistellung), obwohl das den Rentenanspruch selbstverständlich schmälert. Daher gibt es eine weitere Möglichkeit: Beiträge temporär reduzieren. Ist bei der privaten Vorsorge eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert, ist eine Beitragsfreistellung oder Beitragsreduktion kein Problem, sie sollte allerdings nicht länger als sechs Monate andauern, da sonst erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Gibt es keinen BU-Passus, ist eine längere Aussetzung während der Elternzeit in der Regel kein Problem. Dies sollte allerdings zuvor mit dem Versicherer besprochen werden.
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) ist – wie der Name sagt – die Altersvorsorge an den Betrieb bzw. den Job gekoppelt. Auch hier gilt: Fristen beachten. Wer in Elternzeit geht und seine Beiträge reduziert oder aussetzt, sollte diese unbedingt drei Monate nach Rückkehr aus der Elternzeit wieder reaktivieren.
Beim Obligatorium für Tageszeitungsredakteur:innen ist die Beitragszahlung tarifvertraglich geregelt und an das Bruttoeinkommen des Redakteurs bzw. der Redakteurin gekoppelt. Sobald nach Beendigung der Elternzeit wieder Bruttoeinkommen verdient wird, wird das Obligatorium vollautomatisch wieder in Kraft gesetzt.
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