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Elternzeit: Altersvorsorge fristgerecht und sinnvoll planen

Zwar steigt die Zahl der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, doch noch sind es überwiegend Mütter, die im Job pausieren und zu Hause bleiben. Was müssen sie bei ihrer Altersvorsorge beachten, wenn sie in Elternzeit gehen?

Elternzeit: Altersvorsorge fristgerecht und sinnvoll planen
Immer noch nehmen vor allem Mütter die Elternzeit in Anspruch. Sie sollten daher genau planen, wie sie ihre Altersvorsorge in dieser Zeit gestalten. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Bild: William Fortunato / pexels.com

Es ist eine häufig gestellte Frage: Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn ich in Elternzeit gehe? Vor allem Frauen beschäftigen sich damit, sind sie es doch, die zum großen Teil nach der Geburt eines Kindes daheim bleiben. Doch welche Möglichkeiten gibt es bei der Elternzeit und wie lässt sich die Altersvorsorge sinnvoll regeln?

Elternzeit als unbezahlte Auszeit vom Job nach der Geburt eines Kindes

Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, den Angestellten Elternzeit zu gewähren. Das heißt: Mütter oder Väter haben Anspruch darauf, sich pro Kind bis zu drei Jahre nach der Geburt vom Job freistellen zu lassen – unbezahlt. Zum Ausgleich ist es möglich, Elterngeld zu beantragen. Während der Elternzeit sind Mütter und Väter übrigens in besonderer Weise vor Kündigungen geschützt und können – in den meisten Fällen – wieder auf ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. In der Zwischenzeit ist es aber auch wichtig, weiter ans Alter zu denken. Die Vorsorge dafür sollte gut geregelt sein, auch wenn weniger Geld zur Verfügung steht. Die Presse-Versorgung bietet verschiedene Möglichkeiten.

Altersvorsorge während der Elternzeit: Pausieren, reduzieren, privat zahlen

Wer in eine private Altersvorsorge investiert, der zahlt diese privat. Daher kann er oder sie frei entscheiden, wie er oder sie während einer Elternzeit agiert. Möglich ist es, die Beiträge ganz zu pausieren (eine sogenannte Beitragsfreistellung), obwohl das den Rentenanspruch selbstverständlich schmälert. Daher gibt es eine weitere Möglichkeit: Beiträge temporär reduzieren. Ist bei der privaten Vorsorge eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert, ist eine Beitragsfreistellung oder Beitragsreduktion kein Problem, sie sollte allerdings nicht länger als sechs Monate andauern, da sonst erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Gibt es keinen BU-Passus, ist eine längere Aussetzung während der Elternzeit in der Regel kein Problem. Dies sollte allerdings zuvor mit dem Versicherer besprochen werden.

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) ist – wie der Name sagt – die Altersvorsorge an den Betrieb bzw. den Job gekoppelt. Auch hier gilt: Fristen beachten. Wer in Elternzeit geht und seine Beiträge reduziert oder aussetzt, sollte diese unbedingt drei Monate nach Rückkehr aus der Elternzeit wieder reaktivieren.

Beim Obligatorium für Tageszeitungsredakteur:innen ist die Beitragszahlung tarifvertraglich geregelt und an das Bruttoeinkommen des Redakteurs bzw. der Redakteurin gekoppelt. Sobald nach Beendigung der Elternzeit wieder Bruttoeinkommen verdient wird, wird das Obligatorium vollautomatisch wieder in Kraft gesetzt.

Unsere Tipps für die Altersvorsorge während und nach der Elternzeit:

  1. Fristen direkt definieren: Wer möchte wann und wie lange in Elternzeit gehen? Das sollten Mutter und Vater festlegen und vom Versicherer prüfen lassen.
  2. Automatisch Beiträge wieder anheben: Es ist möglich, bereits vertraglich festzuhalten, wann die Elternzeit zu Ende geht, um die Beiträge pünktlich wieder hochzusetzen. Dies garantiert die Einhaltung von Fristen.
  3. Rücksprache halten: In jedem Fall ist es sinnvoll, Rücksprache mit dem Versicherer zu halten. Denn schließlich ändern sich Gegebenheiten, auf die bei frühzeitiger Information sinnvoll reagiert werden kann. Daher ist es besonders wichtig, in Kontakt zu bleiben und Möglichkeiten zu diskutieren.

Sie haben Fragen zu Ihrer Altersvorsorge während der Elternzeit? Dann kontaktieren Sie uns, wir gehen mit Ihnen alles Wichtige durch!

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