Die Medienbranche ist sehr vielfältig. Und diese Diversität zeigt sich auch bei den Berufen. Es gibt gängige Berufe wie die Redakteur:innen oder eher seltenere wie Informationsdesigner:innen. Aber alle haben eines gemeinsam: Die Presse-Versorgung bietet ihnen das Rund-um-Wohlfühl-Paket.
Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Absicherung im Todesfall – das sind wichtige Themen, zu denen Frank Sander unverbindlich berät. Viele Berufe sind in der Presse-Versorgung versicherbar. Hier kommen Ranglisten, der gängigsten und der ungewöhnlichsten Berufe, für die Frank Sander ein Angebote stricken kann – und am Ende findet sich eine Liste aller versicherbaren Berufe in der Presse-Versorgung.
Richtig überraschend ist die Rangliste von Frank Sander nicht. Er zählt die gängigsten Berufe, die die Presse-Versorgung versichert, auf. Seine Top-Drei-Berufe:
Die Liste nach den ungewöhnlichsten Berufen, die die Presse-Versorgung versichert, ist deutlich spannender – und hier sei verraten: Nicht aus jeder Berufsgruppe hat Frank Sander schon Menschen beraten, aber das darf sich gerne ändern, sagt er, „denn gute Vorsorge ist für uns alle wichtig!“ Aber viele wissen gar nicht, dass die Presse-Versorgung sie versichern würde. Das gilt vor allem für:
Diese Liste zeigt deutlich: Die Presse-Versorgung ist offen für viele Berufe und Arbeitsfelder in der Medien- und Kommunikationsbranche. Und Frank Sander ist ein Hinweis besonders wichtig: „Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber steht die Presse-Versorgung mit ihren Angeboten zudem allen Beschäftigten eines Medienunternehmens offen – das kann beispielsweise auch der Hausmeister oder die Kantinenköchin sein. Außerdem folgen wir dem Grundsatz „Einmal Presse – immer Presse“: Bei einer beruflichen Neuorientierung kann der Vertrag bei uns trotzdem fortgeführt werden.“
Diese Liste stellt die gesamte Berufspalette dar, für die die Presse-Versorgung Angebote stricken kann:
1) bei Blogger:innen, Podcaster:innen, Keynote-Speaker:innen und Youtuber:innen: Versicherbar, wenn ein Presseausweis vorliegt oder die Tätigkeit publizistisch geprägt ist. Dies ist der Fall, wenn die publizistische Tätigkeit 50 % der Arbeitszeit bzw. des Umsatzes umfasst.
2) in einem Unternehmen der versicherbaren Wirtschaftsbereiche
3) von über die Presse-Versorgung versicherten Personen
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