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Das Presse-ABC: Altersvorsorge

Im Alter gut leben können – das wünscht sich jede:r. Doch wie sieht eine gute Altersvorsorge eigentlich aus? Das erklären wir im zweiten Teil unseres Presse-ABC.

Das Presse-ABC: Altersvorsorge
Für jeden Menschen ist Zufriedenheit und Glück im Alter individuell: Manche reisen gerne um die Welt und genießen diesen Lebensabend am Strand, andere wollen gemeinsam mit der Familie zu Hause eine schöne Zeit verbringen. So oder so – eine gute Vorsorge ist für alle wichtig.

Was ist eine Altersvorsorge?

Das Wort Altersvorsorge erklärt sich von selbst: Denn mit der Altersvorsorge sorgt man im wahrsten Sinne für das Alter vor. Sie schließt damit alle Maßnahmen ein, die jede:r Einzelne trifft, um im Alter seinen:ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – im Idealfall ohne den Lebensstandard einschränken zu müssen. Jede:r spart also während der Erwerbstätigkeit für diesen letzten Lebensabschnitt.

Welche Formen der Altersvorsorge gibt es?

Es gibt drei Säulen der Altersvorsorge:

  • gesetzliche Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung
  • betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber (vom Bruttoeinkommen finanziert)
  • private Vorsorge, z.B. mit einer privaten Renten- oder Lebensversicherung (vom Nettoeinkommen finanziert)

Zu der privaten Vorsorge zählen auch staatlich geförderte Vorsorgeverträge wie die Riester- oder Rürup-Rente.

Wann sollte man sich am besten mit der Altersvorsorge auseinandersetzen?

Natürlich ist es immer am besten, sich so früh wie möglich mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Denn je länger man einzahlen kann, desto höher wird der ZinsesZinsEffekt. Wichtig ist aber in jedem Fall, sich Ziele zu setzen und daher die Frage zu stellen: Was ist mir im Alter wichtig, wie möchte ich mein Leben dann gestalten? Viele Berater:innen rechnen Kund:innen Vorsorgelücken vor und präsentieren dann verschiedene Produkte. Diese müssen aber immer zu den individuellen Wünschen und Bedürfnissen im Alter passen. Wer sich als Rentner:in zum Beispiel den Traum eines Wohnmobils erfüllen möchte, um damit um die Welt zu reisen, benötigt wahrscheinlich statt einer Rente eine Kapitalzahlung. Diese persönlichen Bedürfnisse und Wünsche müssen bei der Wahl der Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Wenn man sich mit 50 Jahren noch nicht um die Altersvorsorge gekümmert hat, ergibt es dann überhaupt noch Sinn?

Für gewöhnlich fangen Menschen mit Mitte 20 bis Anfang 30 an, sich mit dem Thema Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Mit 50 Jahren damit zu beginnen, ist zwar durchaus spät, aber natürlich nicht zu spät. Klar muss allerdings sein, dass man dann monatlich mehr einzahlen muss, um ähnliche Leistungen im Alter beziehen zu können wie Menschen, die länger eingezahlt haben. Ein durchschnittliches Rechenbeispiel: Person A zahlt von 2010 bis 2030 ein. Person B beginnt erst ab 2020 mit der Zahlung – also zehn Jahre später. Dann muss Person B doppelt so hohe Beiträge zahlen wie Person A, um 2030 die gleiche Leistungshöhe zu bekommen. Dies ist natürlich nur eine Faustformel und muss stets individuell berechnet werden.

Betriebliche Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten hat man, wenn man seinen Arbeitgeber wechselt?

Wechselt man den Arbeitgeber, über den die betriebliche Altersvorsorge lief, gibt es vier Möglichkeiten, mit dem Vertrag nun umzugehen.

  1. Sollte der neue Arbeitgeber mit der gleichen Versicherung zusammenarbeiten, dann kann der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge einfach „mitgenommen“ und weitergezahlt werden.
  2. Arbeitet der neue Arbeitgeber mit einem anderen Versicherer für die betriebliche Altersvorsorge zusammen, dann kann man entweder nachfragen, ob der neue Arbeitgeber den Vertrag dennoch übernimmt, oder das Portabilitätsgesetz nutzen. Dadurch ist geregelt, dass das Guthaben des alten Vorsorgevertrags in einen neuen Vertrag fließt – auch wenn die Versicherung wechselt.
  3. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Vertrag beitragsfrei zu setzen, also keine Beiträge mehr zu zahlen.
  4. Wer seinen Vertrag nicht „mitnehmen“ kann oder möchte und ihn auch nicht beitragsfrei setzt, kann ihn privat weiterführen. Dann werden die Beiträge allerdings nicht mehr vom Brutto abgezogen, sondern vom Nettoeinkommen.

Unsere Empfehlung: Die sinnvollste Variante ist es, den Vertrag einfach beim neuen Arbeitgeber fortzusetzen oder das bereits eingezahlte Guthaben zumindest mit dem Portabilitätsgesetz in einen neuen Vertrag einfließen zu lassen.

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