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Berufsunfähigkeitsvorsorge über Arbeitgeber: Weniger Gesundheitsfragen bei Top-Versicherungsleistung

Mit der Branchenlösung Medien der Presse-Versorgung können Arbeitgeber bereits ab dem ersten Mitarbeiter eine attraktive Betriebliche Altersvorsorge (BAV) anbieten. Innerhalb dieser speziellen BAV-Lösung besteht auch die Möglichkeit, dass sich der Arbeitnehmer gegen die Risiken der Berufsunfähigkeit absichert. Mit stark verkürzten Gesundheitsfragen profitieren die Angestellten damit von attraktiven Versicherungsleistungen. Wir erklären, wie das gelingt. 

Berufsunfähigkeitsvorsorge über Arbeitgeber: Weniger Gesundheitsfragen bei Top-Versicherungsleistung
Einen kürzeren Fragenkatalog zur gesundheitliche Verfassung gibt es bei der Betrieblichen Altersvorsorge.

Die Branchenlösung Medien ist ein Rahmenvertrag zur Betriebliche Altersvorsorge der Presse-Versorgung. Arbeitgeber der Presse- und Medienbranche können bereits ab einem Mitarbeiter diesem Angebot beitreten und direkt von den Top-Konditionen profitieren. Damit bietet die Branchenlösung dem Angestellten einen attraktiven Weg, um für das Alter vorzusorgen und parallel das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern. Letzteres dann zusätzlich mit wenigen Gesundheitsfragen. Wie geht das?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns die verschiedenen Formen der Gesundheitsfragen ansehen: In der Regel müssen Versicherungsnehmer für die Berufsunfähigkeitsvorsorge einen ausführlichen Fragebogen zu ihrer gesundheitlichen Verfassung beantworten. Einen verkürzten Fragenkatalog gibt es allerdings meistens – wie oben erwähnt – bei der Betrieblichen Altersvorsorge. Diesen könnten zum einen die Angestellten ausfüllen müssen (Arbeitnehmer-Obliegenheitserklärung), zum anderen aber auch der Arbeitgeber (Arbeitgeber-Obliegenheitserklärung) – dann nämlich, wenn die Mitarbeiter länger als 12 Monate im Betrieb sind.

Beleuchten wir die beiden, kurzen Gesundheitsfragen etwas genauer. Für alle Mitarbeiter, die länger als 12 Monate im Unternehmen beschäftigt sind, gibt es die sogenannte Arbeitgeber-Dienstobliegenheitserklärung. Das bedeutet:

Arbeitgeber füllen verkürzten Fragenkatalog für Angestellte aus

Es reicht dann, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass der jeweilige Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren (bei kürzerem Diensteintrittsdatum in den letzten 12 Monaten) nicht länger als vier Wochen arbeitsunfähig war. Außerdem, dass in dieser Zeit keine Wiedereingliederungsmaßnahmen stattfanden oder dass dem Arbeitgeber keine Kenntnis über eine Schwerbehinderung vorliegt. Dies ist die sogenannte Arbeitgeberobliegenheitserklärung. Eine Obliegenheitserklärung ist die Verpflichtung, die man eingeht, wenn man mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt. Von der Erfüllung einer Obliegenheit hängt der Versicherungsschutz ab.

Sollte der Mitarbeiter noch keine 12 Monate im Betrieb arbeiten, kann er selbst die Gesundheitsfragen beantworten und eine so genannte Arbeitnehmer-Dienstobliegenheitserklärung abgeben. Auch hier handelt es sich um einen stark kürzeren Fragenkatalog.

Die Angestellten beantworten Fragen wie:

Sind Sie derzeit arbeitsunfähig? Haben Sie aktuell bzw. hatten Sie in den letzten zwei Jahren Krankheiten oder Verletzungen, wegen derer Sie bei einem Arzt oder Therapeuten länger als sechs Wochen in Behandlung waren oder sein werden?

 Wenn die verkürzten Fragebögen entsprechend beantwortet werden, erhält der Angestellte die attraktiven Konditionen der Betrieblichen Altersvorsorge der Presse-Versorgung, die auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit beinhalten kann. Kurze Gesundheitsfragen sind oftmals wesentlich klarer formuliert und damit eindeutiger zu beantworten. Gerade in einem Leistungsfall kann dies einen ganz erheblichen Vorteil darstellen.

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